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Elektronische Rechnung: ZUGFeRD und XRechnung bleiben Parallel­lösungen

Am 11. Januar 2017 fand in Berlin die 4. FeRD-Kon­ferenz statt. Ein Er­gebnis: Die Ent­scheidung zwischen ZUGFeRD und XRechnung ist den Kom­munen und Unter­nehmen auf­gegeben: „Es bleibt den Nutzer­innen und Nutzern über­lassen, welches For­mat sie ver­wenden wollen“, heißt es in der Presse­mitteilung des BMWi.

Die verbindliche Einführung elektronischer Rechnungen spielt sich vor dem Hintergrund einer europaweiten Harmonisierung ab (Richtlinie 2014/55/EU). Für Kommunen und ihre Partner aus der Wirtschaft gilt eine Frist bis November 2020. „Ab dann müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden.“ Allerdings wird das eigens für solche Zwecke entwickelte Format XRechnung wohl nicht der Standard im engeren Sinne des Wortes; vielmehr sei, in Übereinstimmung mit §4 E-Rech-VO (E-Rechnungs-Verordnung), das bereits etablierte und vielfach implementierte Austauschformat ZUGFeRD (in der Version 2.0) „gleichberechtigt“. Die Koordinierungsstelle für IT-Standards jedoch bezeichnet XRechnung als „maßgeblich für die Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU in Deutschland“. Zu verdanken ist dieser Doppler nicht zuletzt dem Umstand, dass das BMI, das hinter der Entwicklung von XRechnung steht, seinerzeit ZUGFeRD propagiert hat.

Sämtliche Beiträge inklusive Diskussion gibt es beim BMWi-Kanal auf YouTube in zwei Teilen (Teil 1 und Teil 2). Die Folien zu den Vorträgen gibt es beim Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD).