Beschaffung: Neue EVB-IT Dienst­leistun­gen ge­ben er­wei­terte Nutzungs­rechte

Auf einen neuen Muster­vertrag für den Ein­kauf von IT-Dienst­leistungen durch öf­fent­liche Ver­wal­tungen haben sich das BMI und der Bitkom geeinigt. Die neuen Ver­trags­bedingungen stehen bereits zum Down­load bereit, die An­wendungs­hinweise sollen folgen.

Die neuen Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung), auf die sich das Bundesministerium des Innern (BMI) und der Digitalverband Bitkom geeinigt haben, lösen das bisherige Vertragsmuster aus dem Jahr 2002 ab. Die AGB greifen im Prinzip immer dann, wenn Verwaltungen auf externe Services zurückgreifen, also etwa bei Schulungen oder Beratung. Maßgeblich sind die EVB-IT für Bundes- und Landesbehörden, in der Praxis greifen aber auch viele Kommunen auf die Muster zurück – leider nicht immer mit glücklicher Hand und mit der deutlichen Tendenz zu einer allzu breiten Anwendungspraxis, also etwa auch bei Planungs-, Hotline- oder Betreiberleistungen. Diese Zweckentfremdung von Vertragsmustern, „die nicht zum ausgeschriebenen Beschaffungsgegenstand passen“, kritisiert der Bitkom in seiner Mitteilung: „EVB-IT Dienstleistungen sind zum Beispiel nicht als vertragliche Grundlage für eine eigenständige Software-Entwicklung geeignet.“

Eine wichtige Neuerung ist die Klärung der Rechte an den Leistungsergebnissen (3), welche die Behörden nun sehr viel umfangreicher nutzen dürfen – das war in der Vergangenheit ein häufig geäußerter Kritikpunkt gewesen. „Die neuen Varianten zu Nutzungsrechten oder Service Levels sollten jedoch besonnen, einzelfallbezogen und möglichst zwischen den Vertragspartnern abgestimmt eingesetzt werden“, sagt dazu der Beschaffungsexperte und Leiter der Bitkom-Verhandlungsdelegation, Helmut Poder von Computacenter. Im Fall einer Arbeitnehmerüberlassung müsse weiterhin anderweitig ausgewichen werden, was die öffentliche Hand durch entsprechende Musterverträge aufgreifen solle. Tatsächlich ist diese schwierige Frage weiterhin ein wunder Punkt. Die EVB-IT Dienstleistungen schließen eine Arbeitnehmerüberlassung derzeit schlicht aus und sehen vor, dass „die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers ausschließlich dessen Direktionsrecht und Disziplinargewalt unterstehen“ (2.1). In den Anwendungshinweisen, die erst noch erarbeitet werden, „müsste insbesondere auf die Problematik der Arbeitnehmerüberlassung eingegangen werden“, mahnte Poder.

Die neuen Musterverträge sowie alle weiteren Muster aus der EVB-IT-Vertragsfamilie stehen unter www.cio.bund.de kostenfrei zum Download zur Verfügung.