Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz: Informations­pflichten-Leit­faden gibt Kom­mu­nen DSGVO-Orientierungshilfe

Zu den zahlreichen Änderungen, welche die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit sich bringt, zählen die neuen Informationspflichten nach Artikel 13 und Artikel 14, die im besonderen Maße für kommunale Verwaltungen gelten. Die bayerische Datenschutzbehörde stellt dafür nun eine detaillierte Orientierungshilfe zur Verfügung.

Die Dienstabläufe in Kommunen basieren zum großen Teil auf der Erhebung und der Verarbeitung von personenbezogenen Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger. Den Informationspflichten kommt daher eine große Bedeutung zu. Bei ihrer Umsetzung, so der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, sind in den öffentlichen Behörden umfangreiche organisatorische Maßnahmen gefragt. Wie sich diese am besten realisieren lassen und ab wann Bürgerinnen und Bürger über eine Datenerhebung informiert werden müssen, erläutert die Orientierungshilfe Schritt für Schritt anhand von vielen Beispielen.

von Thomas Hofer, Akademischer Direktor Rechtsinformatikzentrum, Ludwig-Maximilians-Universität München