Blockchain: Die Bafin akzep­tiert Bitcoin-Beteiligungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat erstmals virtuelle Währungen als Zahlungsmittel für die Finanzierungsrunde eines Unternehmens genehmigt. 

Wenn ein Start-up in seinem Geschäftsmodell Bitcoin & Co. fest verankert hat, klingt es nur logisch, dass diese virtuellen Währungen (VC) auch für die eigene Finanzierung verwendet werden. Bislang wehrte sich die Bafin allerdings bereits in über 100 anderen Fällen, diese VC realen Währungen gleichzusetzen.

Das Unternehmen Bitbond hat diese schwere Hürde nun erstmals gemeistert. Es darf zur Kapitalaufstockung virtuelle Schuldverschreibungen ausgeben. Das Unternehmen nutzt dazu so genannte Security Token Offerings (STO). Dieses digitale Wertpapier kann mit Euro oder verschiedenen Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und XLM erworben werden. Zwar hatten deutsche Firmen auch früher schon virtuelle Währungen für die Kapitalaufstockung genutzt, meist aber fanden diese als sogenannten ICOs (Initial Coin Offerings) ohne Absegnung durch die Bafin statt. Deren strenge Prüfkriterien erhöhen nun im Fall von Bitbond die Sicherheit der Kapitalanleger.

Das Geschäftsmodell von Bitbond ist die  Finanzierung kleiner Unternehmen und Selbständiger. Kryptowährungen kommen auch hier zum Einsatz: Um die oft langen Laufzeiten und hohen Wechselgebühren für den Geldtransfer zum Darlehensnehmer zu vermeiden, werden die investierten Gelder clever übertragen: Das Geld wird noch vor Ort in eine Kryptowährung umgewandelt, elektronisch zum Ziel übertragen und dort in die jeweilige Landeswährung umgewechselt.

Im Fall von Bitbond ist der Einsatz der Blockchain-Technik sicher eine gute Idee, die viele weitere Firmen inspirieren wird, auch ein STO für die Kapitalaufstockung zu nutzen. Aber nicht jede Anwendung verketteter und gesicherter Datenblöcke ist sinnvoll oder kann überhaupt reinem Gewissens „Blockchain“ genannt werden. Auf der secIT 2019 wird Dr. Reinhard Wobst, der Buchautor von „Abenteuer Kryptologie“ erklären, welche Ansätze hier effektiven Schutz versprechen und welche nicht. Sein Vortrag „Mythos Blockchain“ findet am 14. März um 11:15 Uhr auf der Themenbühne 2 statt.