Rettungswege: Terminal kombiniert Sicherheit und Steuerung am Notausgang

Zum Jahres­anfang hatte die Assa Abloy Sicher­heits­technik GmbH ein neues Display-Terminal für ihre elektrisch gesteuerten ePED-Flucht­türanlagen (electrically controlled Panic Exit Device) vor­gestellt. Mittler­weile ist die Lösung mehr­fach aus­ge­zeichnet, zu­letzt von S+B Schloss und Beschlag­markt als Produkt des Jahres 2020.

Das kompakte ePED-Türterminal wird per Touchscreen bedient und vereint sämtliche Steuerungs­elemente hinter einem einzigen kleinen Bildschirm: Schlüssel­schalter, Not-Auf, beleuchtetes Piktogramm und Anzeige der Zeit­verzögerung. Im Kern verbindet es damit einerseits die Sicherheits­funktion (Verriegelung des Not­ausgangs) mit der Steuerung der Tür­technik. Hand­fester Vorteile aus dieser Kombination der Funktionen in einem einzigen Bau­teil ist, dass der Aufwand bei Installation und Inbetrieb­nahme deutlich geringer ausfällt.

Mit ePED wird sowohl bei der Betätigung des Not­schalters als auch im Störungs­fall die Tür sicher frei­gegeben. Die Kurz­zeit­freigabe, das Frei­schalten und das Zurück­setzen der Flucht­tür lassen sich direkt am Terminal durchführen. Der aktuelle Tür­zustand ist anhand der Farb­anzeige auf den ersten Blick kenntlich: Grün für offen oder Rot für verriegelt. Generell können alle relevanten Informationen – Tür­status, technische Details, Wartungs­informationen etc. – über das Display abgerufen oder konfiguriert werden.

Steuerungstechnisch wird das Terminal per Hi-O angebunden. Zugelassen ist es sowohl gemäß der aktuellen Richtlinie über elektrische Verriegelungs­systeme von Türen in Rettungs­wegen (EltVTR) als auch gemäß der Nachfolger­norm EN 13637:2015 (Elektrisch gesteuerte Flucht­tür­anlagen für Türen in Flucht­wegen). Nicht zuletzt bietet das ePED-Display-Terminal die Möglichkeit einer Zeit­verzögerung nach Betätigung der Not­taste, damit das Sicherheits- bzw. Aufsichts­personal bei Miss­brauch noch einschreiten kann. Assa Abloy weist allerdings darauf hin, dass für diese Funktion nach deutschem Baurecht eine Zustimmung der Baubehörde notwendig ist.