OZG-Umsetzung: Die DATABUND-Kritik am FIT-Store kommt der FITKO zu früh

Am 12. Juli 2020 veröffentlichte der DATABUND eine offene Stellung­nahme zum Eckpunkte­papier des IT-Planungs­rates zum Thema FIT-Store. Darin lehnt der Bundes­verband der mittel­ständischen IT-Dienstleister und Software­hersteller für den öffent­lichen Sektor das „vorliegende Konzept in fast allen Punkten ab“. Er schlägt statt­dessen ein Alternativ­konzept vor.

FIT-Store bezeichnet das Modell eines Behörden-App-Stores: Die FITKO soll dabei ein gebündeltes Portfolio an OZG-Leistungen kosten- und vergaberechtsfrei für Bund und Länder anbieten. In seiner Stellungnahme führt der DATABUND, der auch sonst mit der OZG-Planung alles andere als zufrieden ist, eine Vielzahl von Kritikpunkten auf. So ließen sich die Ansprüche von kleinen Gemeinden und die einer Großstadt mit einer einzigen IT-Lösung wohl kaum befriedigen. Auch wenn es vordergründig vergleichbare Bürger­dienstleistungen gebe, sei die Abwicklung in den Verwaltungen doch „sehr unterschiedlich“. Diese Unterschiede, so der Verband, könnten nur durch unterschiedliche Software­lösungen bedient werden, „die für Kunden eine optimale Prozess­abwicklung bieten“. Fehlender Innovationsdruck durch Ausschaltung von Wettbewerb, Benachteiligung etablierter Lösungen und Standardisierungs­bedenken sind weitere Kritikpunkte, die der DATABUND gegenüber dem Modell des IT-Sicherheitsrats vorbringt.

Damit nicht genug: Massive Kritik übt der DATABUND auch am Fehlen einer Standardisierungs­definition, der Aussetzung des EU-weit vorgeschriebenen Vergabe­rechts „ausgerechnet für Bund und Länder“, an der angestrebten Finanzierungs­form der Initialkosten durch die FITKO und an der primären Beauftragung von öffentlichen IT-Dienstleistern durch die Länder. Das Fazit der Branchen­vertreter ist demnach nicht überraschend:

„Das vorliegende Konzept ist in fast allen Punkten abzulehnen und wird in der Wirtschaft weder Zustimmung noch Unterstützung finden.“

Auf der Gegenseite ließ man sich lange Zeit mit einer Reaktion. Eine erste Anfrage der Redaktion vom 14. Juli wurde erst einen Monat später beantwortet: Aus Sicht der FITKO ist die DATABUND-Kritik voreilig und beruhe „leider auf vielen Miss­verständnissen und Fehl­interpretationen“.

„Beim FIT-Store handelt es sich noch um ein Modell. Dieses Modell wird in den Einzelheiten derzeit zwischen Bund, den beteiligten Ländern und der FITKO intensiv abgestimmt. Wie der FIT-Store am Ende umgesetzt wird, ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch offen.“

Allerdings befürwortet der DATABUND sehr wohl die Einführung eines App Stores und hat dazu gleich ein Alternativkonzept vorgestellt. Ein solcher Store müsse aber nach folgenden Regeln konzipiert werden:

  • Grundsätzlicher Zugang zum App Store nach Viren- und Malware-Prüfung für alle Software­anbieter jeder Couleur
  • Keine Beschränkungen für bestimmte Lösungen oder der Menge von Lösungen für eine Zweck­erfüllung
  • Festlegung von anzuwendenden Standards und Inter­operabilität für Lösungen im App-Store
  • Unterstützung dieser Standards als Zugangs­voraussetzung für Lösungen zum App-Store
  • 100%ige Preis­transparenz aller angebotenen Lösungen
  • Keine Abrechnung von Leistungen am App-Store vorbei
  • Keine Vertragsbindungen
  • Keine staatliche Finanzierung einzelner Lösungen im App-Store, sondern Budget für Kommunen, die sich damit eine für sie passende Lösung im App-Store auswählen
  • Vergaberechtsfreiheit der über den App-Store beschafften Lösungen, egal von wem sie angeboten werden

Dieser Ansatz, so der DATABUND, sei „ein Garant für eine schnelle, nachhaltige und kostengünstige Digitalisierung der deutschen Verwaltung“.

Der DATABUND e.V. vertritt als Bundes­verband über 60 mittel­ständische IT-Unternehmen mit Produkt­fokus auf dem öffentlichen Sektor. DATABUND-Mitglieder versorgen alle Kommunal- und Kreis­verwaltungen in Deutschland mit Software­lösungen sowie auch zahlreiche Landes­verwaltungen. Der DATABUND deckt mit seinen Mitgliedern alle wichtigen Software­verfahren in den Verwaltungen ab und treibt die Entwicklung und Standardisierung von hersteller­übergreifenden Schnitt­stellen voran. Etwa 75 % der in Kommunal­verwaltungen eingesetzten Software kommt aus der mittel­ständischen Wirtschaft.