Privacy Shield: Der LfDI BW gibt eine Orientierungshilfe zu Schrems II

Nachdem Max Schrems nun auch Privacy Shield, den Nach­folger des bereits ver­unglückten Safe Harbor gekippt hat, sodass das Abkommen keine rechts­konforme Grund­lage mehr für den Daten­transfer in die USA bietet, erwarten Unter­nehmen und die öffent­liche Ver­waltung zumindest Finger­zeige und Hin­weise, wie es nun praktisch weiter­gehen soll.

Als erste Datenschutz­aufsichts­behörde in Europa hat sich der Landes­beauftragte für Daten­schutz und Informations­freiheit (LfDI) Baden-Württemberg zu Wort gemeldet. „Was jetzt in Sachen inter­nationaler Daten­transfer?“, fragt Dr. Stefan Brink und antwortet selbst mit einer Orientierungs­hilfe und einer Reihe von praktischen Beispielen. Er selbst sieht die Situation durchaus realistisch: Das Urteil lasse Aufsichts­behörden und Anwender im Regen bzw. in einem „Vakuum“ stehen:

„Ohne Übergangsfrist, und – wie sich jetzt gerade zeigt – ohne adäquate Alternative.“

Daher werde Baden-Württemberg die Umsetzung des EuGH-Urteils „mit Augen­maß nach dem Grundsatz der Verhältnis­mäßigkeit tun und immer die Frage stellen, ob die Daten­transfers in die USA alternativ­los sind oder nicht.“ In der Praxis dürfte das etwa so aussehen: Wenn es „zumutbare Alternativ­angebote ohne Transfer­problematik“ gibt, wird der LfDI Baden-Württemberg auf Beendigung der bislang von Privacy Shield gedeckten Daten­transfers bestehen. Falls der problematische Dienst­leister alternativ­los ist, sieht Dr. Stefan Brink die Nachweis­pflicht aufseiten des Unternehmens.

Die Standard­vertragsklauseln sind zwar weiterhin anwendbar, sofern das Schutzniveau dem innerhalb der EU entspricht,

[E]ine Übermittlung auf Grundlage von Standard­vertrags­klauseln ist zwar denkbar, wird die Anforderungen, die der EuGH an ein wirk­sames Schut­zniveau gestellt hat, jedoch nur in seltenenFällen erfüllen“.

Dr. Sebastian Kraska weist im IITR-Blog außerdem darauf hin, dass es bei Lage der Nation einen Podcast mit Max Schrems und Dr. Stefan Brink zum Thema gibt (LdN202).