Corona-Hilfe III: Der DigitalPakt Schule belohnt jetzt auch Admins

Der DigitalPakt Schule ist ein Förder­programm des Bundes, das den Weg zum digitalen Klassen­zimmer ebnen soll. Er trat bereits vor dem Aus­bruch der Corona-Pandemie in Kraft. Hierzu wurden 5 Milliarden Euro an Förder­geldern bereit­gestellt, von denen bislang erst ein Bruch­teil abgerufen worden ist.

Als Reaktion auf die schwierige Situation in den Schulen im Zuge der Covid-19-Pandemie wurden bereits mehrere Zusatz­vereinbarungen auf den Weg gebracht. Mit der Corona-Hilfe I werden seit Mai dieses Jahres digitale Infrastrukturen und Inhalte durch die sogenannte Content-Förderung mit zusätz­lichen 100 Millionen Euro unter­stützt. Die Corona-Hilfe II stellt weitere 500 Millionen Euro für die An­schaffung mobiler End­geräte zur Ver­fügung. Anfang November dieses Jahres trat nun auch die Corona-Hilfe III in Kraft. Mit noch einmal 500 Millionen Euro sollen nun auch Administratoren gefördert werden, die für die digitale Technik an den Schulen ver­antwort­lich zeichnen.

Aufgrund der im Grund­gesetz geregelten Zuständig­keiten sind die jeweiligen Bundes­länder für die Beantragung der Förder­mittel zuständig. Kommunen müssen sich daher zunächst an ihr eigenes Bundes­land wenden, die zu­ständigen Stellen legt jedes Land in seiner Förder­richtlinie selbst fest.

Von Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de