DSGVO-Verstoß: Unbefugter Daten­abruf ist ein Kündigungs­grund

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Unternehmen, Kommunen und Web­seiten­betreiber sind viel­fach noch damit be­schäf­tigt, die An­for­de­run­gen der DSGVO um­zu­setzen. Da­gegen ist den meisten Be­schäf­tig­ten nicht klar, dass sie selbst un­mittel­bar in der Ver­ant­wor­tung stehen. Ein Ver­stoß ge­gen die Daten­schutz­grund­verordnung könnte so­gar eine Kün­di­gung rechtfertigen.

EuGH-Urteil: Kommunen sind für den Daten­schutz auf Face­book selbst verantwortlich

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Die hessische Klein­stadt Neu­stadt im Land­kreis Mar­burg-Bieden­kopf hat wegen Daten­schutz­bedenken ihre Face­book-Fan­page ab­ge­schaltet. An­lass, so die Stadt, seien die Daten­sammel­wut des Social-Media-Riesen und ein Ur­teil des Euro­päischen Ge­richts­hofs, das die Be­trei­ber von Face­book-Seiten ver­pflich­tet, künftig Daten­schutz­erklärungen vorzuhalten.