Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien: Bisherige Kriterien für die Ermittlung der Herstellungskosten gelten vorerst weiter 10. Juli 201815. April 2013 von Sabine Wagner Bis zur Neufassung der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien (EStÄR) und deren Inkrafttreten gelten die Kriterien für die Ermittlung der Herstellungskosten gemäß Richtlinie 6.3 Absatz 4 EStR 2008. Es bleibt somit weiterhin beim handelsrechtlichen Bewertungswahlrecht.