Einkommensteuerrecht: Kreditkartenunterschrift gilt als Zahlungsbeleg 8. November 20138. November 2013 von Redaktion MittelstandsWiki Bei Kleingewerbetreibenden und Selbstständigen gilt bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung bekanntich das Zufluss- bzw. Abflussprinzip. Das bedeutet, dass Betriebsausgaben oder Werbungskosten erst bei Zahlung abzugsfähig sind. Das Datum der Rechnungsstellung ist unbeachtlich. Der genaue Zeitpunkt der Abzugsfähigkeit kann dennoch abweichen, namentlich bei Kreditkartenzahlungen.