MiLoG: Der Mindestlohn gilt auch fürs Praktikum 13. Februar 201523. Dezember 2014 von Sabine Wagner Ab 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) sieht dabei eine Untergrenze von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde vor. Dieser Mindestlohn gilt flächendeckend für ganz Deutschland. Was vielen Unternehmen aus dem Mittelstand noch nicht bewusst ist: Er gilt übrigens auch für Praktikanten – im Prinzip.