Bundesfinanzhof: Strafverteidiger sind nicht vorsteuerabzugsfähig 4. Januar 202213. November 2013 von Redaktion MittelstandsWiki Wer als Unternehmer einen Rechtsanwalt einschaltet, um sich gegen den Vorwurf zu wehren, dass er im Zusammenhang mit seiner unternehmerischen Tätigkeit eine Straftat begangen habe, kann die Kosten des Rechtsanwalts als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei der Einkommensteuer abziehen.