Kündigung minderjähriger Auszubildender in der Probezeit: Wer Azubis in der Probezeit kündigt Der hat keine Kündigungsfristen einzuhalten und keine Kündigungsgründe anzugeben. Es sollte also einfach genug sein. Schwierig wird es aber, wenn die Auszubildenden noch nicht volljährig sind. Dann muss das Schreiben nämlich an die gesetzlichen Vertreter gehen – und zwar fristgerecht.
Arbeitsstätte: Wer auf einmal auswärts tätig ist Dem hat der Bundesfinanzhof seine regelmäßige Arbeitsstätte weggeschnappt, als er den Begriff neu bestimmte: Neuerdings kann es nurmehr eine einzige geben – alles andere ist Auswärtseinsatz. Steuerlich betrachtet, sagt die Juristin Sabine Wagner, ist das nicht einmal von Nachteil.
Log-Management: Wenn sich Unbefugte im Unternehmen umsehen Das fällt auf, und der Sicherheitsbeauftragte packt den Spion garantiert am Kragen. Wenn Malware durch die Datenleitung späht, macht die Datenbank immerhin einen Eintrag im Protokoll. Nur bleibt der meistens unbeachtet. Ein vernünftiges Log-Management schlägt dagegen sofort Alarm.
Fehlerhafte Bestellung: Wer fehlerhafte Bestellungen akzeptiert Der muss als Lieferant damit rechnen, dass der Kunde hinterher nicht zahlt – und zwar zu Recht. Am besten ist es, rät Sabine Wagner, zum Telefon zu greifen und Widersprüche zwischen Angebot und Bestellung bei Preis oder Produktbezeichnung sofort zu klären. Und das Ergebnis gleich schriftlich zu fixieren.
Mobile Business, Teil 2: Wer Apps und Mobilsoftware einsetzt Der sollte sich wenigstens sicher sein. Denn einen IT-Trend erkennt man zuverlässig daran, wie viel Schadsoftware darauf angesetzt wird. Dass die Arbeit in Zukunft mit Smartphone und Tablet vonstatten geht, scheint daher gewiss. Dieser Beitrag sagt, wie Sie die Risiken fürs Geschäft in Grenzen halten.
Kfz-Anschlussgarantie: Wann die Kfz-Anschlussgarantie greift Bei Material- und Herstellungsfehlern nach dem Kauf, wann denn sonst? – dachte sich ein Autokäufer. Und war damit im Recht, obwohl er die in den AGB gesetzten Wartungsintervalle nicht eingehalten hatte. Der Bundesgerichtshof nämlich wollte wissen, ob die Wartung überhaupt etwas geholfen hätte.
Cloud Computing im Mittelstand, Teil 2: Wie Mittelständler zu Cloud Computing wechseln Am besten mit jemandem, dessen Beratung sie vertrauen können. Zu vieles sieht auf dem Papier gut aus, fängt aber in der Arbeit an zu stottern. Der beste Tipp bei der Anbieterwahl ist ein Blick auf die Kundenliste. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind hier immer ein gutes Zeichen.