E-Mail-Management, Teil 2: Wer die Post liest, wenn der Empfänger fehlt Ohne E-Mail geht heutzutage in kaum einem Unternehmen etwas. Wichtig ist in der Praxis vor allem ein wohl überlegtes Rechtekonzept. Was außerdem noch zu einem ordentlichen E-Mail-Management gehört, erläutert Fachmann Rainer Stecken in diesem Schwerpunktbeitrag von Sabine Philipp.
Insolvenzverfahren, Teil 1: Wer das Insolvenzverfahren eröffnet Im Angesicht der Zahlungsunfähigkeit sehen Mittelständler meist das Ende ihres Unternehmens gekommen. Für welche Fälle die Insolvenzordnung gedacht ist, welche Gründe das Verfahren in Gang bringen und wer überhaupt antragsberechtigt ist, setzt dieser Schwerpunktbeitrag auseinander.
Langzeitarchivierung auf Mikroformen : Patent auf Langzeitarchivierung sucht Kapital Bits und Bytes, die revisionssicher auf magnetischen Datenträgern archiviert sein sollen, haben ein kurzes Leben. Microfiches halten wesentlich länger. Neu ist, dass sich darauf digitale Daten in hoher Dichte kostengünstig speichern und zuverlässig wieder auslesen lassen. Wie das geht, erklärt der Erfinder selbst.
E-Mail-Management, Teil 1: Warum E-Mails unverändert in die Ablage müssen Auf nicht korrekt archivierte Geschäftsmails stehen Bußgeld, Zwangsmittel oder Schätzung. Schon gewusst? Mit elektronischer Signatur ist eine Mail nach § 126b BGB ein rechtsverbindliches Dokument. Und das muss wie alle anderen Geschäftsunterlagen revisionssicher archiviert werden.
Europäische Rechtsformen: Was Anpartsselskab und Sarl bedeuten Rechtsformen anderer Länder müssen anderen Pflichten genügen. Sabine Philipp hat für diesen Schwerpunktbeitrag zusammengestellt, was Unternehmer über europäische Gesellschaften wissen sollten, die sich als Partner anbieten – und wo sie am besten Auskunft erhalten.
Notebook-Konzepte, Teil 3: Ob Alternativen als Business-Notebooks taugen Nettops, Desknotes und MacBooks bewerben sich im Unternehmensumfeld. Zu Recht? Uli Ries hat die Modelle gesichtet. Besser als die aufgebrezelte Verbraucherware sind sie allemal. Am Ende entscheidet allein der Gebrauch. Für jede Variante gibt es praktische Szenarien.
Urlaubsanspruch: Wenn Mitarbeiter urlaubsunfähig sind EU-Recht geht vor. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers verfällt nicht, wenn er ihn krankheitsbedingt überhaupt nicht antreten konnte. Im Zweifelsfall muss die Zeit sogar mit Regelgehalten abgegolten werden. Die Fachredaktion anwalt.de erläutert das Urteil.