WLAN-Entscheidung: Wer über Speed und Reichweite im WLAN entscheidet Viele Mitarbeiter erwarten in der Firma schnelles WLAN für ihre Laptops, Tablets und Smartphones. Und sie werden es sich nicht vorenthalten lassen. Zu Hause funktioniert Wi-Fi doch auch! Die Frage ist: Soll die IT bei Ausbau und Erweiterung noch auf 11n setzen oder gleich den neuen Standard 11ac nehmen?
Eigentumsvorbehalt als Sicherheit im Warenhandel: Wo der Eigentumsvorbehalt seine Tücken hat „Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung vor.“ So oder so ähnlich beginnen die AGB-Klauseln zum Eigentumsvorbehalt. Der Verkäufer sichert sich damit einen Herausgabeanspruch für den Fall, dass der Kunde nicht bezahlt. Hierzulande ist das gang und gäbe, im Ausland aber oft ganz anders.
Funkzellendesign: Wie internationale Hotels ihre Funknetze planen Große Hotels sind Musterfälle anspruchsvoller WLAN-Installationen. Theoretisch lassen sich die funkoptimalen Positionen und Mengen der benötigten Wi-Fi-Basisstationen per Software genau vorausberechnen. In der Praxis muss sich die Wireless-Planung anderen Aspekten unterordnen, vor allem der Ästhetik.
Tax-Accounting für den Mittelstand: Was Tax Accounting für den Mittelstand bedeutet Auch vor dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) gab es viele Sachverhalte, die handelsrechtlich und steuerrechtlich unterschiedlich zu behandeln waren. Tatsächlich war die sogenannte Einheitsbilanz oft schwieriger als das Tax Accounting, das durch die Einführung der E-Bilanz notwendig wurde.
Sicherheitsfragen: Wer seine Passwörter auf Facebook postet Das tut niemand? Doch: Bei vielen Online-Diensten kann jeder vorgeben, das Passwort vergessen zu haben. Dann trennt den Dieb nurmehr eine sogenannte Sicherheitsfrage von der Kontoübernahme: Wie heißt Ihr Lieblingshaustier? Jetzt genügt ein Blick in den Facebook-Stream und die Katze ist im Sack.
Provider-Haftung: Wann Online-Portale für User-Beiträge haften Bei Beleidigungen in Foren und sozialen Netzwerken ist der Urheber schwer greifbar – dafür aber der Anbieter der Plattform. Dieser jedoch muss nur unter bestimmten Bedingungen für die Äußerungen seiner Nutzer geradestehen, z.B. dann, wenn er trotz Hinweis auf eine Rechtsverletzung untätig bleibt.
Auf Rechteverletzung reagieren: Wer im Unternehmen für Abmahnungen zuständig ist Eintreffende Abmahnungen gehen an die Rechtsabteilung. Auch sonst haben wir uns an Anwaltsschreiben so sehr gewöhnt, dass viele Unternehmen alles unbesehen dem Hausjuristen übergeben – und sich damit oft selber schaden. Das Unternehmenswohl im Auge zu behalten, wäre richtiger, sagt Michael J.M. Lang.