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Der 18-Jährige, der einen Zettel schrieb und verschwand …

Geschäftsmodelle

In-App Advertising, Teil 2: Wie Apps für mehr Umsatz sorgen

Kleine Anwendungen, großer Werbeeffekt: Apps für Smartphones und Tablets können das eigene Geschäft deutlich voranbringen: Entweder Sie schalten Werbung in erfolgreichen Apps oder Sie vermieten selbst Flächen fürs In-App Advertising. Lohnend kann beides sein, wenn Sie einige wichtige Spielregeln beachten.

In-App Advertising, Teil 1: Wie Werbung in Apps wirkt

Mit dem Mobilmarkt boomen die Apps, und mit den Apps kommt das In-App Advertising: Werbung inmitten der Anwendung. Das ist für die Nutzer manchmal lästig, als Begrüßungsbildschirm während des Starts aber eine höchst willkommene Anzeigenform. Oliver Schonschek erklärt, was mittlerweile möglich ist.

Israel, Teil 1: Was Israel als Auslandsmarkt auszeichnet

Es ist der Top-Markt in Nahost, mit enormer Dynamik und zahlreichen Chancen, einerseits westlich orientiert und insofern vertraut, andererseits von vielen Eigenheiten geprägt. Michael J.M. Lang legt in einer umfassenden Serie dar, was mittelständische Unternehmen über Israel wissen müssen.

Dr. Jan-Felix Isele: Welche Werbung verbotene Schleichwerbung ist

Kurz und knapp sind die wettbwerbsrechtlichen Bestimmungen, weit und widersprüchlich die Anwendungsfälle in der Wirtschaft. Dr. Jan-Felix Isele erklärt, wann genau bei Product Placement, Advertorials und bezahlten Blog-Beiträgen Abmahnungen und juristische Folgen drohen.

EU PVSEC 2012: Wie Deutschland für die Photovoltaik forscht

Das Fraunhofer IST entwickelt zurzeit neue Verfahren, um die Produktionskosten von Solarzellen deutlich zu senken. Das soll deutschen Herstellern wieder einen Vorsprung vor der asiatischen Konkurrenz sichern. Auf der Frankfurter EU PVSEC vom 25. bis 28. September 2012 stellt die Wissenschaft ihre Ergebnisse vor.

Sicherungsübereignung als Sicherheit im Warenhandel: Was bei einer Sicherungsübereignung gilt

Unter den Möglichkeiten, Verbindlichkeiten im Warenhandel abzusichern, ist die Sicherungsübereignung nicht die schlechteste: Der Schuldner tritt das Eigentum an einer meist beweglichen Sache ab. Die kann er weiter nutzen, aber der Sicherungsnehmer hat im Zweifelsfall vollen Zugriff darauf.

Apps für die Logistik, Teil 2: Wie Flottenmanagement per App funktioniert

Kompakte Mobilanwendungen können aus der Disposoftware heraus beliebige Fuhren starten – und dabei problemlos auch Springer und Aushilfen einbinden. Logistik-Apps geben der Zentrale alle wichtigen Infos, vom Fahrernamen und der Lkw-ID über Aufträge, Ladungsinfos und Restlenkzeiten bis hin zur GPS-Position.

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