GDPdU und Zugriff, Teil 2 : Warum Datenschutz geschäftskritisch wird Weil Kunden und Geschäftspartner im Vertrag auf der sauberen Einhaltung der Vorschriften bestehen. Es ist daher nicht immer einfach, zugleich GDPdU- und BDSG-gerecht zu archivieren, vor allem weil nicht nur Firmen- und Kundendaten im Spiel sind, sondern auch Informationen über die Mitarbeiter.
GDPdU und Zugriff, Teil 1 : Was den Rechnungsprüfer nichts angeht Daten und Unterlagen wie Rechnungen müssen jahrzehntelang unverändert aufbewahrt werden. Andere heikle Informationen aber, speziell die aus der Personalabteilung, darf der Wirtschaftsprüfer keinesfalls zu Gesicht bekommen. Hier gesetzestreu alle Vorgaben einzuhalten, ist nicht leicht. Doch es geht.
Elektronische Signatur, Teil 1: Welche E-Signatur vor der Steuer Bestand hat Langfristig sind elektronische Signaturen ohne Alternative. Bei der Authentifizierung und der Archivierung ist jedoch gerade für den Rechnungsempfänger einiges zu beachten – sonst könnte die aktuelle Umsatzsteuererklärung noch Jahre später Rückforderungen vom Finanzamt nach sich ziehen.
Sale and Lease Back: Wie Anlagevermögen wieder zu Geld wird Profis wissen, dass Leasing genau gerechnet sein will, damit die Steuervorteile im Finanzamt auch wirksam werden. Bei der Variante Sale-and-Lease-Back steht dieses Argument erst an zweiter Stelle. Hier geht es zuerst darum, stille Reserven aus der eigenen Substanz auf die Aktivseite zu holen.
Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen: Wann die Lohnsteuerpauschale mitfeiert Für Betriebsveranstaltungen können Arbeitgeber eine Lohnsteuerpauschalierung von 25 % beim Finanzamt einsetzen. Das gilt allerdings nicht für jede Art von Firmenfeier. Wo genau der feine Unterschied liegt, erläutert in diesem Beitrag die Fachredaktion anwalt.de anhand eines BFH-Urteils.
Dienstwagen: Wann Firmenwagen ein Fahrtenbuch brauchen Zettelwirtschaft statt Pauschalen heißt der Trend bei den Steuerbehörden. Wer Dienstwagen teilweise privat nutzt (oder umgekehrt), weiß ein Lied davon zu singen. Dieser Beitrag sagt, was Selbstständige und Unternehmer tun und auflisten müssen. Sonst schätzt sie das Finanzamt.
Geschäftsessen: Auftischen und absetzen – aber richtig Das Finanzamt schaut genau hin, wenn Unternehmer Bewirtungskosten geltend machen. Anerkannt werden diese höchstens zu 70 %. Darum lohnt es sich, noch genauer aufzuschlüsseln. Manches wird nämlich besser als Betriebsausgabe veranschlagt – zu 100%.