GDPdU und Zugriff, Teil 2 : Warum Datenschutz geschäftskritisch wird Weil Kunden und Geschäftspartner im Vertrag auf der sauberen Einhaltung der Vorschriften bestehen. Es ist daher nicht immer einfach, zugleich GDPdU- und BDSG-gerecht zu archivieren, vor allem weil nicht nur Firmen- und Kundendaten im Spiel sind, sondern auch Informationen über die Mitarbeiter.
GDPdU und Zugriff, Teil 1 : Was den Rechnungsprüfer nichts angeht Daten und Unterlagen wie Rechnungen müssen jahrzehntelang unverändert aufbewahrt werden. Andere heikle Informationen aber, speziell die aus der Personalabteilung, darf der Wirtschaftsprüfer keinesfalls zu Gesicht bekommen. Hier gesetzestreu alle Vorgaben einzuhalten, ist nicht leicht. Doch es geht.
Elektronische Signatur, Teil 3: Was Prüfer bei E-Rechnungen zuerst interessiert E-Mail-Rechnungen brauchen mehr als eine gültige Signatur. Eine Verfahrensdokumentation gehört dazu, ebenso wie eine ordentliche Arbeitsanweisung. Und gesunder Menschenverstand. Tipps, wie die E-Rechnungen sicher ankommen, gibt Fachmann Thomas Ströbele in diesem Schwerpunktbeitrag.
Elektronische Signatur, Teil 2: Digitale Rechnungen müssen signiert sein Wer elektronisch signierte Rechnungen akzeptiert, muss diese Dokumente ebenso für die Steuer aufbewahren wie Papierschreiben. Wie das geht und auf welche Weise man zuvor am besten prüft, ob die Signatur überhaupt gültig ist, verrät dieser Schwerpunktbeitrag von Sabine Philipp.
Elektronische Signatur, Teil 1: Welche E-Signatur vor der Steuer Bestand hat Langfristig sind elektronische Signaturen ohne Alternative. Bei der Authentifizierung und der Archivierung ist jedoch gerade für den Rechnungsempfänger einiges zu beachten – sonst könnte die aktuelle Umsatzsteuererklärung noch Jahre später Rückforderungen vom Finanzamt nach sich ziehen.
Thomas Ströbele : Wer über E-Billing entscheidet Erst hieß es: Warum soll ich mich mit elektronischen Signaturen herumschlagen und schon wieder investieren? Jetzt reißen sich die Firmen um Systeme für die digitale Rechnungsabwicklung. Dabei spart man heute so viel wie zuvor. Wie es geht, sagt Thomas Ströbele im MittelstandsWiki-Interview.
Sale and Lease Back: Wie Anlagevermögen wieder zu Geld wird Profis wissen, dass Leasing genau gerechnet sein will, damit die Steuervorteile im Finanzamt auch wirksam werden. Bei der Variante Sale-and-Lease-Back steht dieses Argument erst an zweiter Stelle. Hier geht es zuerst darum, stille Reserven aus der eigenen Substanz auf die Aktivseite zu holen.