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Der 18-Jährige, der einen Zettel schrieb und verschwand …

Human Resources

Lehrstellen-Apps: Wie das Handwerk von Lehrstellen-Apps profitiert

In vielen Branchen sind Lehrlinge Mangelware. Wer seine Ausbildungsstellen nicht unbesetzt lassen möchte, muss neue Wege gehen. Eine Möglichkeit könnten Lehrstellen-Apps sein, die freie Lehrstellen auf Smartphone und Tablet anzeigen. Oliver Schonschek hat nachgesehen, was die mobilen Azubi-Apps jetzt schon können.

Schwerbehinderung erfragen: Wann das Recht zur Lüge verfällt

Einerseits müssen Unternehmen ab 20 Arbeitsplätzen die Einstellungsquote erfüllen (oder Ausgleichsabgabe zahlen), andererseits ist seit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz die offene Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft schwierig. Dieser Beitrag sagt, wie Sie sich Klarheit verschaffen.

Mobiles WLAN: Wie Mitarbeiter unterwegs im Netz bleiben

In Großstädten kaum ein Problem, unterwegs im ländlichen Raum schon: Wo ist der nächste WLAN-Knotenpunkt? Am besten nimmt man seinen Hot Spot einfach mit. Dafür gibt es gleich mehrere Möglichkeiten. Vorausgesetzt, der Provider spielt mit.

Freistellung zur Kinderkrankenpflege: Wenn Eltern nicht zur Arbeit kommen

Sobald Grippe, Brechdurchfall etc. die Runde machen, fallen gesunde Mitarbeiter oft deshalb aus, weil sie den erkrankten Nachwuchs nicht alleine zu Hause lassen können. Tatsächlich sieht das Gesetz einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung vor – unter welchen Bedingungen, sagt Sabine Wagner in diesem Schwerpunktbeitrag.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Wann die Krankmeldung schriftlich erfolgen muss

Wenn sie länger als drei Kalendertage ausfallen, müssen die Beschäftigten ein Attest vom Arzt bringen. Normalerweise. Der Arbeitgeber kann eine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aber durchaus schon vorher verlangen. Und zwar, das ist neu, ohne Anlass zu Misstrauen oder Angabe von Gründen.

Anfechtung eines Arbeitsvertrags: Wann Arbeitsverträge anfechtbar sind

Wenn der Mitarbeiter bei der Bewerbung verschweigt, dass er gesundheitlich nicht zur Arbeit in der Lage ist, auf die er sich bewirbt. Dann kann das Unternehmen den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Allerdings, betont Sabine Wagner, darf man die Anfechtung nicht auf die lange Bank schieben.

Manuela Engel-Dahan: Ob es als Mann nicht leichter gewesen wäre

„Anfangs“, sagt Manuela Engel-Dahan, „wurde ich schon ein wenig belächelt.“ Doch wenn die Unternehmerin des Jahres 2011 im Interview heute auf ihren Erfolg mit den elektronischen Schließsystemen von Lock Your World zurückblickt, findet sie, dass schwierige Zeiten oft die fruchtbarsten sind.

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