Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem

Übers Internet abgefertigt

Von Sabine Philipp

Ohne Computer geht seit 1. Juli 2009 in puncto Zollabwicklung nichts mehr. Mit dem Programm ATLAS wird das ganze Procedere nun elektronisch erledigt. Dem globalen Terrorismus verdanken deutsche Mittelständler den neuesten Amtsschildbürgerstreich: das Automatisierte Tarif- und Lokale ZollAbwicklungsSystem.

Das elektronische Zollanmeldungssystem soll Exporte transparenter und Terroristen das Leben schwer machen. Leider erschwert es auch den Handel. Immerhin stehen Ihnen als Unternehmer verschiedene Wege offen.

Online-Anmeldung in Varianten

Die geringsten Kosten haben Sie mit der Internet-Anmeldung. Sie brauchen nur auf der IAA-Seite die diversen Felder auszufüllen und das Ganze loszuschicken. Sobald man Ihnen automatisiert die Auftragsnummer zugeschickt hat, drucken Sie alles aus und gehen damit auf Ihr Binnenzollamt.

Dieser Weg bleibt Ihnen auch bei der minimalistischsten Lösung nicht erspart. Außerdem werden Sie aus dem System geworfen, wenn Sie Ihre Eingabe länger als 30 Minuten unterbrechen. Da Sie keine Möglichkeit haben, die Angaben zu speichern, müssen Sie danach noch einmal von vorne anfangen.

Etwas entspannter ist die Datenübermittlung durch IAA-Plus. Hier können Sie die Einträge und Daten speichern und sich mehr Zeit lassen. Es gibt keine Zwangstrennung. Für diese Option benötigen Sie – wie bei der Steuer – ein gültiges Elster-Zertifikat und eine PIN. Eine Kurzanleitung zur Internet-Ausfuhr-Anmeldung-Plus (als PDF) gibt es online.

Zertifizierte Software direkt ins System

Noch bequemer ist die ATLAS-Anmeldung mit einer zertifizierten Software. Je nach Anbieter stehen Ihnen dann noch weitere Funktionen wie ein Betriebsprüferzugang, Anschluss an ein ERP-/Warenwirtschaftssystem oder bessere Archivierungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Eine gute Inhouse-Lösung kostet dabei zwischen 2000 und 40.000 Euro. Sie macht allerdings nur für Unternehmen ab 15 Nutzern wirklich Sinn. Für kleinere Unternehmen rentieren sich Mietlösungen (ASP bzw. SaaS). Dann kostet das Verfahren um die 3 Euro pro Anmeldung. Manche Systemhäuser bieten auch eine monatliche Flatrate an.

Wie überall gibt es auch hier sehr unterschiedliche Preismodelle. Lassen Sie sich am besten drei Angebote von verschiedenen Anbietern geben. Geben Sie dabei an, wie viele Ausfuhranmeldungen und wie viele Positionen Sie durchschnittlich auf einer Anmeldung haben. Ein Teil der Systemhäuser offeriert nämlich eine günstige Ausfuhranmeldung – und berechnet die Positionen extra.

Mit BIN oder ausgelagert

Um die Daten über eine zertifizierte Software zu übermitteln, benötigen Sie eine BIN-Nummer. Diese ersetzt Ihre Unterschrift. Sie können sie mit dem BIN-Formular, das es ebenfalls zum Download gibt, kostenlos beantragen.

Zehn Jahre Zollanträge
Unabhängig davon, für welche Lösung Sie sich entscheiden: Sie müssen die Daten, die Sie mit der Zollverwaltung ausgetauscht haben, zehn Jahre lang aufbewahren. Und zwar so, dass sie nicht verändert werden können.

Da der Vorgang allerdings zwei bei drei Wochen dauert, setzt so mancher Unternehmer lieber auf einen dezentralen Kommunikationspartner. Das ist im Grunde ein Softwareanbieter, der dem Unternehmer seine BIN-Nummer „ausleiht“ und auf diese Weise den Briefträger spielt.

Dann können Sie noch den gesamten Anmeldeprozess an eine Spedition oder eine Zollagentur auslagern. Das kostet Sie dann zwischen 18 Euro und 35 Euro pro Anmeldung.

Serie: Sicherheiten im Warenhandel
Diese Serie beschreibt die gängigen Arten, Zahlungsausfälle zu vermeiden. Die Systematik beginnt mit den Mitteln, die sich am besten eignen, und endet mit Sicherheitsmaßnahmen, die heutzutage nicht empfehlenswert sind, weil sie zu schwach und in der Handhabung zu aufwendig sind: 1. Akkreditiv, 2. Garantien, 3. Bürg­schaft, 4. Schuld­beitritt, 5. Sicherungs­übereignung, 6. Gesamtgrundschuld, 7. Grundschuld, 8. Gesamt­hypothek, 9. Hypothek, 10. Eigentums­vorbehalt, 11. Sicherungs­abtretung, 12. Patronats­erklärung, 13. Pfandrecht an beweglichen Sachen, 14. Pfandrecht an Rechten. Der Newsletter des Mittelstands­Wiki in­formiert Sie, sobald ein neuer Beitrag erscheint.

Zugelassenen Ausführer beantragen

Der zugelassene Ausführer ist zwar kein Muss. Sie sollten ihn aber dennoch beantragen. Ansonsten müssen Sie mit Ihren Exportwaren jedes Mal vor der Ausfuhr beim Zoll vorbeifahren, damit er die so genannte Ausfuhrbeschau durchführen kann. Wenn Sie sich jedoch mit dem IT-Antrag „Zugelassener Ausführer“ einmalig und kostenlos bei Ihrem zugelassenen Hauptzollamt anmelden, ersparen sich diese Zollbeschau – mit ein paar Ausnahmen: Falls Sie in ein Embargoland wie den Iran liefern, müssen Sie auch weiterhin beim Zoll anklopfen (der hierfür eine Liste mit den Kandidaten parat hat). Das gilt ebenso für den Fall, dass Sie eine Reihe von bestimmten Produkten wie z.B. Rüstungsgüter exportieren.

Fazit: Dreistellig geht ohne ATLAS

Es gibt immerhin die übliche Bagatellgrenze: Wer Waren für weniger als 1000 Euro ausliefert, hat Glück gehabt. Er kann sich den ganzen Aufwand sparen. Denn die ATLAS-Anmeldung gilt erst bei einem Wert von 1000 Euro. Liegen Sie darunter, brauchen Sie dem Spediteur nur die Rechnung in die Hand zu drücken und das Zauberwort „ATLAS-freie Ausfuhr“ zu sagen. Und gut ist’s.

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