Sicherheiten im Warenhandel: Welche Sicherheiten es im Warenhandel gibt

Zahlungsausfälle machen Herstellern das Geschäft zunehmend schwer, nicht nur im Ausland. Rechtsanwältin Sabine Wagner eröffnet darum mit diesem Schwerpunktbeitrag eine Themenserie, in der sie mit ihrer praktischen Erfahrung als Unternehmensjuristin die Mittel der Absicherung systematisch abklopft.

Vorsicht hilft gegen Zahlungsausfälle

Von Sabine Wagner

Der Versand im In- und Ausland ist nicht ohne Risiken. Die Ware könnte auf dem Transportweg beschädigt oder verloren gehen – oder der Kunde zahlt nicht. Für Hersteller ist es daher essenziell wichtig, das Transportrisiko über eine Transportversicherung abzudecken. Genauso wichtig ist es, das Risiko von Zahlungsausfällen so gering wie möglich zu halten.

Gerade in Krisenzeiten bekommen viele Unternehmen zu spüren, wie schnell sich Kreditversicherungen aus dem Geschäft zurückziehen, wenn aktuelle Angaben zur finanziellen Situation des Kunden fehlen, wenn sich deren Bonitätsindex verschlechtert oder wenn sogar Negativmeldungen durch die Medien gehen. Der Kreditversicherer lehnt es in der Regel ab, solche Kunden eines Herstellers zu versichern.

Was können Unternehmen aus dem Mittelstand stattdessen intern tun, um das Risiko von Zahlungsausfällen so gering wie möglich zu halten? Welche Sicherheiten sind heutzutage sinnvoll? Darum geht es in dieser Serie.

Der oberste Grundsatz
Sicherheiten sind immer schriftlich in einem Vertrag mit dem Kunden festzuhalten, neben den üblichen Regelungsgegenständen wie Leistungsumfang, Lieferbedingungen, Preis etc.

Kreditversicherungen

Hat das Unternehmen eine Kreditversicherung abgeschlossen, so kommt der Versicherer im Rahmen des Kreditversicherungsvertrages für den Zahlungsausfall nach Abzug des vereinbarten Selbstbehaltes auf. Abgesichert sind Zahlungsausfälle aus Lieferungen und Dienstleistungen.

Bei Inlandsgeschäften kommt eine Warenkreditversicherung in Betracht. Ist das Unternehmen international tätig, bieten sich eine Ausfuhrkreditversicherung, die grenzüberschreitend weltweit gilt, oder eine Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung, die weltweit gilt, an.

Der Kreditversicherer unterstützt das Unternehmen auch bei der Bonnitätsüberwachung des Kunden. So können die Verantwortlichen rechtzeitig die Zahlungsbedingungen mit dem Kunden anders verhandeln.

Kreditlimits

Kreditlimits helfen, das Risiko von Zahlungsausfällen erheblich zu reduzieren. Sinnvoll ist es z.B., bei Neukunden mit einem geringeren Auftragsvolumen bei der ersten Vertragsabwicklung Vorauskasse zu verlangen sowie um eine Selbstauskunft des Kunden zu bitten. Letztere macht es leichter einzuschätzen, ob ab der zweiten Lieferung die normalen Zahlungsbedingungen Ihres Unternehmens anwendbar sind oder nicht.

Bei einem höheren Auftragsvolumen ist es ratsam, außerdem Kreditauskünfte über Wirtschaftsauskunftsdienste einzuholen. Je nachdem, wie das Ergebnis dieser Auskünfte ausfällt, verlangt man auch hier Vorauskasse oder legt die üblichen Zahlungsbedingungen zu Grunde. Unternehmensintern legt man dann auf Basis der vorliegenden Daten das Kreditlimit dieses Kunden fest.

Kompetenz und Kommunikation

  • Festlegen, wer im Unternehmen intern für das Kreditmanagement verantwortlich ist.
  • Mit dem Kunden schriftlich eine Selbstauskunft in festgelegten Intervallen vereinbaren. Denn Geschäftsberichte und Bilanzen liefern Daten, die letztlich veraltet sind. Auch die Kreditauskünfte beziehen einen erheblichen Teil ihres Wissens aus diesen Quellen.

Bei bestehenden Kunden ist eine Bonitätsbeurteilung und -überwachung anzuraten. Für die Beurteilung dienen eigene Daten über den Kunden (Kundenstammdaten und Daten aus der Lieferbeziehung) sowie Daten von Dritten wie Geschäftsberichte, Bilanzen und Kreditauskünfte. Je nach Ergebnis der Beurteilung wird das Kreditlimit festgelegt.

Serie: Sicherheiten im Warenhandel
Diese Serie beschreibt die gängigen Arten, Zahlungsausfälle zu vermeiden. Die Systematik beginnt mit den Mitteln, die sich am besten eignen, und endet mit Sicherheitsmaßnahmen, die heutzutage nicht empfehlenswert sind, weil sie zu schwach und in der Handhabung zu aufwendig sind: 1. Akkreditiv, 2. Garantien, 3. Bürg­schaft, 4. Schuld­beitritt, 5. Sicherungs­übereignung, 6. Gesamtgrundschuld, 7. Grundschuld, 8. Gesamt­hypothek, 9. Hypothek, 10. Eigentums­vorbehalt, 11. Sicherungs­abtretung, 12. Patronats­erklärung, 13. Pfandrecht an beweglichen Sachen, 14. Pfandrecht an Rechten. Der Newsletter des Mittelstands­Wiki in­formiert Sie, sobald ein neuer Beitrag erscheint.

Akkreditiv

Das Akkreditiv gibt zweifach Sicherheit: dem Verkäufer in Bezug auf die Zahlung, dem Käufer in Bezug auf die Lieferung. Es handelt sich um ein internationales Zahlungsmittel, bei dem der Käufer eine Bank beauftragt, auf seine Rechnung sich gegenüber dem Verkäufer zur Begleichung des Kaufpreises gegen fristgerechte Vorlage der vom Käufer verlangten Dokumente zu verpflichten. Deshalb wird das Akkreditiv auch Dokumentenakkreditiv genannt.

Das Akkreditiv läuft in den folgenden Schritten ab:

  • Der Kunde fordert eine Bank auf, ein Dokumentenakkreditiv zu erstellen.
  • Diese Bank informiert die Bank des liefernden Unternehmens über die Eröffnung des Dokumentenakkreditivs.
  • Diese Bank informiert das Lieferunternehmen entsprechend.
  • Das Lieferunternehmen verschickt die Lieferung.
  • Das Lieferunternehmen übermittelt die Dokumente zur Überprüfung an die eigene Bank.
  • Diese übermittelt die Dokumente an die Bank, die der Kunde beauftragt hat.
  • Die Kundenbank übermittelt die Dokumente an den Kunden, damit er die Ware im Empfang nehmen kann.
Praxistipp
Bei ausländischen Firmen sollte man keine unbekannten Banken akzeptieren! Anzuraten ist ein international tätiges Geldinstitut, das auch im Staat des Kunden tätig ist. Zu akzeptieren sind außerdem nur unwiderrufliche oder unwiderrufliche und bestätigte Akkreditive, denn sogenannte widerrufliche Akkreditive stellen nicht wirklich eine Sicherheit dar (und sind dabei noch mit viel Aufwand verbunden).
Der folgende Teil dieser Serie wird sich der Garantie widmen.

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