Domain-Zugriff

Vorgängerwebsite vom Netz nehmen

Von Sabine Philipp

Wer ein florierendes Unternehmen samt Kundenstamm übernommen hat, steht manchmal vor einem unerwarteten Problem: Er kommt nicht an die alte Website heran, die alle Suchmaschinen immer noch als Treffer auflisten. Manchmal rückt der Vorbesitzer das Passwort nicht heraus oder hat es selbst vergessen – oder gar ins Grab mitgenommen. Manchmal weiß anscheinend niemand, wem die Domain tatsächlich gehört.

Dass nach einer Geschäftsübernahme im World Wide Web immer noch „Räumungsverkauf“ steht, ist vertrieblich gesehen zum Haareraufen. Dass die Kontaktdaten nicht mehr stimmen, ist für die Kundenbindung verheerend – und umso schlimmer, je länger dieser Zustand andauert. Jetzt ist es wichtig zu wissen, wie Sie an die nötigen Infos kommen, um die Seite umzugestalten oder abzuschalten.

Vollständig ablösen

Im einfachsten Fall übernehmen Sie das Geschäft von einer noch lebenden Person. Dann sollte der Vorbesitzer im Rahmen der Nachfolgeregelung seinem Provider mitteilen, dass die Domain auf Sie übertragen werden soll. Sollten Sie bei einem anderen Provider sein als Ihr Vorgänger, muss er noch dazu sagen, bei welcher Konkurrenz Sie sind. Sobald das Prozedere über die Bühne gegangen ist, trägt der neue Provider Sie als Domain-Inhaber ein.

In vielen Fällen gerät die Website bei der Übergabe aber aus dem Blickfeld. Später ist niemand mehr da, der sich für den alten Internet-Auftritt verantwortlich fühlt (oder Lust dazu hat).

Verantwortliche ausmachen

Die Internet-Adresse endet mit .de? Sehr gut. Dann können Sie auf www.denic.de recherchieren, auf wen die Domain zugelassen ist bzw. bei welchem Provider die Webseite läuft. Die DENIC ist die zentrale Registrierungsstelle für alle .de-Domains. Dazu geben Sie im Suchfeld oben rechts einfach die Adresse ein (ohne www. und .de) – und schon erfahren Sie den stolzen Eigner samt Anschrift.

Domains ohne Provider
Es passiert nicht so oft, aber es kommt vor, dass Websites ohne Umweg über einen Provider direkt bei DENIC verwaltet werden. Solche DENICdirect-Kunden dürfen und müssen die Domain-Ummeldungen selbst durchführen. Da aber die DENICdirect-Registrierung keinen Internet-Zugang und keinen Webspace umfasst und die Registrierung über ein genossenschaftliches DENIC-Mitglied viel preiswerter ist, wählen die wenigsten Kunden diese Option.

Da aber meist der Provider für die Registrierung zuständig ist, spielt er oft die entscheidende Rolle. Sie finden ihn unter dem Punkt „Technischer Ansprechpartner“. Der Provider sorgt unter anderem dafür, dass die Seite online ist.

Bei einer Domain, die mit .com, .net oder anders endet, können Sie mit einer weiter reichende Whois-Abfrage auf Inhabersuche gehen, z.B. bei InterNIC. Hier ist im Ergebnis der so genannte Registrar Ihr Ansprechpartner. Das ist die Person oder Firma, die die Domain bei dem entsprechenden Unternehmen registriert hat. (Bei .com und .net ist das z.B. VeriSign).

Kreative fragen

Falls sogar das nicht klappt, haben Sie vielleicht Hinweise darauf, wer die Website gemacht und betreut hat. Normalerweise sollte der Name im Impressum stehen. Falls nicht, dann gibt es vielleicht Unterlagen über den Auftrag oder wenigstens eine Überweisung. Durchforsten Sie also auch mal die alten Kontoauszüge Ihres Vorgängers. Vielleicht finden Sie dort den rettenden Hinweis.

Selbst wenn es die Firma nicht mehr gibt, dann existieren vielleicht noch ein Pflichtenheft oder eine Dokumentation des Werks. Mit Hinweisen, wie was auf der Seite verändert werden kann.

Domains aus Konkursmasse

Falls Sie eine Firma von einem insolventen Geschäft kaufen, verliert der alte Inhaber nicht automatisch die dazugehörige Domain-Inhaberschaft. Allerdings kann die Verfügungsbefugnis, also das Recht auf die Domain, auf den Insolvenzverwalter übergehen. Reden Sie also mit ihm.

Sollte es sich beim Konkursvorgänger um eine juristische Person handeln, wird die Domain als noch vorhandenes Vermögen angesehen, das auch verwertet wird. Ihr Ansprechpartner ist hier der Liquidator, der allein über die Domain entscheidet.

Provider wollen es schriftlich

Da Sie beweisen müssen, dass Sie der neue Inhaber der Domain sind, sollten Sie alle Belege, die dafür sprechen, zusammentragen. Wenn es sein muss, auch die Todesurkunde Ihres Vorgängers. Denn der Provider wird sonst nichts tun. Und das mit gutem Grund. Sie würden sich selbst ja schön bedanken, wenn Hinz und Kunz kämen und nach einer kurzen Erklärung die Zugriffsrechte auf Ihren Internet-Auftritt erhielten.

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