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Fallen für Jungunternehmer: Vorsicht Falle für Unternehmerneulinge

Das Unternehmen ist frisch gegründet, die Brust stolz geschwellt. Man will alles richtig machen. Das wissen auch Konkurrenten, Abzocker und Gauner. Gnadenlos nutzen sie die Unerfahrenheit des Neulings. Sabine Philipp sagt, wie Gründer solche Anfängerfallen erkennen können.

Wie Gauner bei Gründern abblitzen

Von Sabine Philipp

Adresseinträge in „wichtigen“ Verzeichnissen, „notwendige“ Gütesiegel, Abmahnungen wegen angeblicher Markenrechtsverletzung oder tolle Aufträge gegen eine kleine Vorgebühr: Über manche Offerten können alte Hasen nur müde lächeln. Hoffnungsvolle Existenzgründer durchschauen diese Maschen aber oft nicht sofort.

Die gängigsten Tricks nutzen genau das aus, was junge Starter auszeichnet: Optimismus und Tatendrang. Im Übereifer des Auftrags wird dann vielfach vergessen, dass Abschlüsse einfach ihre Zeit brauchen, um ihren Weg durch die richtigen Kanäle zu gehen. Daneben kursieren aber auch etliche Methoden, die den Jungunternehmer bei der Sorge packen, nur ja alles richtig zu machen. Besonders bitter: In vielen Fällen verschafft nicht einmal der Gang zum Gericht Genugtuung, denn der schnelle Schwindel ist meist schwer zu beweisen.

Auftragserschleichung Kölner Art

Kurz vor Feierabend ruft ein freundlicher Herr an und fragt, ob die Werbung wie besprochen weiterlaufen soll. Sagen Sie jetzt bloß nicht ja! Denn es könnte sich um die „Kölner Masche“ handeln. Das ist eine besondere Art, Werbeaufträge zu erschleichen. Falls Sie unsicher sind, dann rufen Sie bei Ihrer Agentur an und fragen noch einmal nach.

Wenn Sie dem Anrufer sagen, dass Sie gar keine Werbung laufen haben, kommt oft Plan B ins Spiel. Dann heißt es: „Mist. Ich habe einen Fehler gemacht. Könnten Sie mir bitte helfen und kurz bestätigen, dass das ein Missverständnis ist? Ich schicke Ihnen ein Fax und Sie müssen nur unterschreiben.“ – Wenn Sie das tun, haben Sie einen neuen Werbepartner.

Aus eigener Erfahrung

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„Ich habe damals fast ausschließlich PR für einen Großkunden gemacht und war gewaltig stolz darauf. Eines Tages rief ein Interessent (angeblich) aus dem Konkurrenzverlag an: Sie wären an meinen PR-Diensten interessiert, hätten aber gerne einen Referenzkunden – natürlich nur, um meine Qualität zu prüfen. Klar, kein Problem. Ja, was denn das für Arbeiten seien? Mit welchem Kostenvolumen ein solcher Auftrag verbunden sei und und und.

Ein paar Wochen später – der angebliche Verlagsmitarbeiter (dort natürlich unbekannt) meldete sich nie mehr wieder – erfahre ich durch meinen sehr guten Draht zur Marketing-Leiterin meines Hauptkunden, dass jemand ein Auftragsangebot mit exakt meinen Daten gemacht hatte. Der einzige Unterschied: 10 % billiger. Was für ein Zufall aber auch! Aber beweise so was mal vor Gericht.“ – Michael J.M. Lang

Vertrag auf Rechnung

Bei dem Offertenschwindel schicken die Abzocker gleich eine Rechnung. Die kann für einen angeblich amtlichen Pflichteintrag oder für den Eintrag in ein Adressbuch sein. Wenn Sie das Geld überweisen, haben Sie einen Vertrag an der Backe. (Der Bundesanzeiger warnt z.B. vor Rechnungen im Namen eines „Deutschen Unternehmensregisters“.)

Faule Versprechen

Auftragsvermittler versprechen Jobs gegen Gebühr. Leider hat diese Zunft viele schwarze Schafe. Zahlen Sie nur, wenn Sie den Auftrag in der Tasche haben bzw. der Bauherr Ihre Leistung entlohnt hat! Denn manchmal arbeiten solche Firmen mit notorischen Zechprellern zusammen. Fragen Sie nach Referenzkunden und interviewen Sie diese gut.

Gezahlt wird nichts

Vor allem junge Handwerksmeister werden Opfer von notorischen Zahlungsverweigerern. Befragen Sie mal Ihre Handwerkskammer, die IHK oder Branchenkollegen nach solchen Pappenheimern.

Da diese Gesellen zu Hause immer seltener einen Dummen finden, probieren sie es fern der Heimat, wo man sie nicht kennt. Wenn Sie also einen Anruf aus einem anderen Bundesland bekommen und der Kunde über die ach so unfähigen Handwerker in seinem Ort schimpft, sollten Sie aufpassen.

Serie: Gastronomie-Gründung
Teil 1 beginnt den Ämter­parcours mit einem Gang zu Gewerbe- und Ordnungsamt. Teil 2 listet noch zusätz­liche Pflichten auf und gibt prak­tische Tipps für Tages­geschäft und Ab­rechnung.

Betrug mit Behörden-Look

Seien Sie misstrauisch, wenn Behören telefonisch oder per Post Ihre Kontodaten wissen wollen. Fragen Sie nach – aber bitte nicht unter der angegebenen Telefonnummer. Denn dort sitzen meist Komplizen.

Der Praktikantenspion

Die liebe Konkurrenz oder chinesische Konzerne setzen gerne Praktikanten zur Betriebsspionage ein. Seien Sie also nicht allzu vertrauensselig und geben Sie den jungen Leuten niemals Einblick in Ihre Geschäftsgeheimnisse. Oft bereiten die Nachwuchsspione auch Hackerangriffe vor. Sie sollten sie also nicht gerade an den Rechner setzen, auf dem die Pläne für den neuen Prototypen liegen.

Abmahner

Wenn Sie die Rechte von Mitwettbewerbern verletzen, dürfen die Sie abmahnen. Aber auch Gauner wollen so einen schnellen Euro machen. Wie Sie sich am besten verhalten, steht im Beitrag zur Abmahnung.

Die 10 goldenen Vorsichtsregeln

  1. Lesen Sie sich sämtliche Rechnungen gut durch, bevor Sie bezahlen.
  2. Überweisen Sie nur Geld an Leute, die Sie kennen.
  3. Fragen Sie bei Rechnungen von offizieller Seite immer nach. Denken Sie daran, dass Behörden keine Daten am Telefon abfragen und keine Hausbesuche machen.
  4. Sie müssen sich nur ins Handelsregister eintragen. Nirgendwo sonst.
  5. Schließen Sie Werbeverträge nur ab, wenn der Vermittler im Büro ist. Nicht mal schnell per Fax.
  6. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
  7. Briefen Sie Ihre Angestellten. Die Betrüger erklären gerne arglosen Sekretärinnen, dass alles abgesprochen sei.
  8. Lassen Sie Abmahnungen und falsche Rechnungen nicht auf sich beruhen. Widersprechen Sie immer.
  9. Verträge entstehen nicht aus dem Nichts und kündigen sich nicht von allein. Also Vorsicht, wenn Sie einen angeblichen Auftrag noch einmal absegnen sollen.
  10. Hören Sie auf Ihren Bauch. Und denken Sie auch bei dem verlockendsten Angebot daran, dass keiner was zu verschenken hat.

Fazit: Verbände helfen in der Not

Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, können Sie den Vertrag nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung anfechten. Fragen Sie bei Ihrer IHK, der Handwerkskammer oder dem Berufsverband nach. Dort finden Sie kompetente Hilfe bzw. die Adressen von fähigen Anwälten. Oder wenden Sie sich an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftkriminalität e.V. Wie man so ein Anfechtungsschreiben aufsetzt, verrät Aktenzeichen-XY-Veteran Eduard Zimmermann höchstpersönlich.

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