Garantien als Sicherheiten im Warenhandel: Wer für die Vertragserfüllung geradesteht

Garantien sind ein hervorragendes Mittel, Ansprüche im Warenhandel abzusichern. Wichtig ist in der Praxis vor allem, dass sie schriftlich fixiert sind. Sabine Wagner nennt in diesem Schwerpunktbeitrag die gängigsten Varianten. Außerdem fügt sie ein genaues Muster einer Garantie auf erste Anforderung an.

Selbstauskünfte sind Vertragsbestandteil

Von Sabine Wagner

Gerade im internationalen Warenverkehr spielt die Garantie als Sicherheit eine wichtige Rolle, sei es in Form von Anzahlungs- und Erfüllungsgarantien oder als so genannte Garantie auf erste Anforderung. Die Garantie findet sich allerdings nicht im Gesetz. Sie ist dennoch in ihren verschiedenen Formen durch die Rechtsprechung anerkannt.

Anzahlungsgarantie

Wer in Vorkasse geht, trägt das Risiko der Nicht- oder Schlechtleistung durch den Lieferanten. Bei der Anzahlungsgarantie übernimmt eine Bank oder eine Versicherung (als „Garant“) das Anzahlungsrisiko des Käufers oder Importeurs: Für den Fall, dass die Lieferung entweder gar nicht erfolgt (hierzu zählt auch die Insolvenz des Verkäufers) oder dass die Ware mangelhaft ist, bekommt der Käufer vom Garanten die Anzahlung erstattet.

Erfüllungsgarantie

Im Rahmen eines Kauf- oder Werkvertrages werden Einstandspflichten für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Ansprüche übernommen (mit der so genannten unselbständigen Erfüllungsgarantie). Die Erfüllungsgarantie (Performance Bond) steht dabei entweder für den Eintritt eines bestimmten Erfolges ein oder dafür, dass ein bestimmter Schaden nicht eintritt. Je nach Ausformulierung der Klausel ist die Haftung verschuldensunabhängig oder verschuldensabhängig.

Serie: Sicherheiten im Warenhandel
Diese Serie beschreibt die gängigen Arten, Zahlungsausfälle zu vermeiden. Die Systematik beginnt mit den Mitteln, die sich am besten eignen, und endet mit Sicherheitsmaßnahmen, die heutzutage nicht empfehlenswert sind, weil sie zu schwach und in der Handhabung zu aufwendig sind: 1. Akkreditiv, 2. Garantien, 3. Bürg­schaft, 4. Schuld­beitritt, 5. Sicherungs­übereignung, 6. Gesamtgrundschuld, 7. Grundschuld, 8. Gesamt­hypothek, 9. Hypothek, 10. Eigentums­vorbehalt, 11. Sicherungs­abtretung, 12. Patronats­erklärung, 13. Pfandrecht an beweglichen Sachen, 14. Pfandrecht an Rechten. Der Newsletter des Mittelstands­Wiki in­formiert Sie, sobald ein neuer Beitrag erscheint.

Davon zu unterscheiden ist eine sogenannte selbständige Erfüllungsgarantie. Hier sichert in einem Garantievertrag ein Dritter z.B. zu, dass die Ware eine bestimmte Haltbarkeit oder Beschaffenheit des Materials hat. Eine solche Garantie gibt normalerweise ein Hersteller ab, der nicht zugleich der Verkäufer der Ware ist.

Vorlagen
Mustertexte für die Anzahlungs- und Erfüllungsgarantie finden Sie im Internet problemlos unter dem jeweiligen Stichwort.

Garantie auf erste Anforderung

Hier ist der Garant zur Zahlung verpflichtet, wenn der Gläubiger gemäß der getroffenen Garantieerklärung zur Zahlung auffordert. Ob die Hauptschuld überhaupt besteht, ist grundsätzlich unbeachtlich (nur ausnahmsweise kommt es darauf an, wenn das Verhalten des Garantienehmers missbräuchlich war).

Diese Garantie verhilft dem Gläubiger so problemlos wie möglich zu seinem Zahlungsanspruch und sie kehrt im Streitfall die Prozesslage um: Dann muss der Vertragspartner klagen, um die durch diese Garantie erfolgte Zahlung zurückzufordern.

Praxistipp
Da die Haftung des Garanten besonders streng ist, liegt eine Garantie nur vor, wenn sich dies eindeutig aus dem Vereinbarungstext ergibt. Bei einem unklaren Wortlaut ist von einer Bürgschaft auszugehen. Auch wenn die Garantie formlos erklärt werden kann, ist es wichtig, sie schriftlich abzufassen. Vor Unterzeichnung der Garantie ist der Entwurf genau zu prüfen und Konsens über den Wortlaut zu erzielen.

Der Wert einer solchen Garantie hängt aber ganz entscheidend von der Bonität und der Finanzkraft des Garantiegebers ab. Garanten können Banken, Versicherungen oder Firmen sein. Insoweit hilft einmal mehr die Prüfung und Akzeptanz der Selbstauskunft des Garantiegebers vor Unterzeichnung; sie sollte in festgelegten Intervallen während der Laufzeit der Garantie immer wieder aktuell übersandt werden. Eine entsprechende Verpflichtung ist in die Garantie auf erste Anforderung mit aufzunehmen. Falls die Unternehmensführung es vorzieht, die Kreditauskünfte gegen Bezahlung durch einen Wirtschaftsauskunftsdienst einzuholen, so wäre einzuwenden, dass die Daten, die man über die Selbstauskunft erhält, in puncto Aktualität unschlagbar sind.

Muster einer Garantie auf erste Anforderung

[Briefkopf des Garanten]

An die
Firma ………
[eigene Anschrift]

Garantie auf erste Anforderung

Der Garant garantiert hiermit unabhängig von dem Liefervertrag XY zwischen ……… und der Firma ……… („Schuldnerin“) vom …… auf erstes Anfordern für den Zahlungsanspruch in Höhe von € …… (in Worten: Euro ………), die die Garantienehmerin aus dem o.g. Liefervertrag gegen die Schuldnerin hat, wie folgt Zahlung zu leisten:

Garantieerklärung, Höhe und Zweck der Garantie

Wir, die Unterzeichnenden ……… [Name und Anschrift eintragen] („der Garant“) bestätigen hiermit, dass wir Ihrem Unternehmen („Garantienehmerin“) eine unbedingte, unwiderrufliche und unabhängige Garantie auf erstes Anfordern einräumen, mit der wir uns verpflichten, der Garantienehmerin auf einmaliges Anfordern einen Betrag in Höhe von

€ …… (in Worten: Euro ……)

zuzüglich eventueller Nebenforderungen wie insbesondere Zinsen und Kosten der Kündigung und Rechtsverfolgung als Sicherheit für die Zahlungsverpflichtung der Firma ……… [Name und Anschrift eintragen] gegenüber der Garantienehmerin aus dem Liefervertrag vom …… [Datum eintragen] nach Maßgabe dieser Garantie zu zahlen.

Eintritt des Garantiefalles

Der Garant verpflichtet sich, ohne Einwendungen oder Einreden geltend zu machen, im Auftrag und für Rechnung des Schuldners auf erstes schriftliches Anfordern der Garantienehmerin durch Einschreiben mit Rückschein innerhalb von vier Banktagen Zahlung eines Betrages bis zur o.g. Höhe auf ein von der Garantienehmerin zu benennendes Konto zu leisten, sobald diese in dem Einschreiben mitteilt, dass der Schuldner seiner Verpflichtung zur Zahlung des o.g. Betrages ganz oder teilweise nicht nachgekommen ist. Der Garant benachrichtigt die Garantienehmerin schriftlich, sobald die Zahlung angewiesen worden ist.

Pflichten des Garanten

Der Garant verzichtet auf die Einrede der Vorausklage und etwaige Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs-, anfechtungs- oder Aufrechnungsrechte sowie auf die Geltendmachung etwaiger sonstiger Ansprüche, die der Schuldner auf der Grundlage oder im Zusammenhang mit dem Liefervertrag gegenüber der Garantienehmerin haben könnte.

Die Verpflichtungen des Garanten aus dieser Garantie werden durch etwaige von der Garantienehmerin mit dem Schuldner getroffene Maßnahmen oder Vereinbarungen, die dessen vertragliche Verpflichtungen betreffen, nicht berührt.

Der Garant verpflichtet sich, bei bevorstehender Änderung seiner Rechtsform, Eigentumsverhältnisse oder Anschrift der Garantienehmerin umgehend schriftlich durch Einschreiben mit Rückschein oder durch Kurierdienst mit Empfangsbestätigung zu benachrichtigen.

Selbstauskunft

Mit Datum …… hat der Garant der Garantienehmerin eine Selbstauskunft erteilt. Da die Lieferung der Ware erst in sechs Monaten erfolgt, ist die Garantienehmerin berechtigt, vom Garanten bei Bedarf eine weitere Selbstauskunft einzuholen. Diese hat vom Umfang her der bereits erfolgten Selbstauskunft zu entsprechen. Der Garant ist verpflichtet, der Garantienehmerin diese Selbstauskunft innerhalb von …… Tagen nach Datum des betreffenden E-Mail-Schreibens der Garantienehmerin per E-Mail mit Lesebestätigung an folgende E-Mail-Adresse zu schicken: ………

Inkrafttreten

Diese Garantie tritt mit dem Datum ihrer Unterzeichnung in Kraft.

Änderungen dieser Garantie und teilweise Unwirksamkeit

Änderungen dieser Garantie sowie der Verzicht auf die Rechte bedürfen der Schriftform sowie des Einverständnisses des Garanten und der Garantienehmerin. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollte eine Bestimmung dieser Garantie ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Garantie.

Erlöschen und Freigabe der Garantie

Der Garant kann aus dieser Garantie nur mit schriftlicher Einwilligung des Garantienehmers befreit werden.

Die Garantie erlischt automatisch, wenn die Schuldnerin die geschuldete Zahlung nebst eventuellen Nebenforderungen an die Garantienehmerin vorbehaltslos geleistet hat. Mit Erlöschen der Garantie ist diese automatisch nichtig und begründet keine weiteren Ansprüche.

Anwendbares Recht

Die Garantie unterliegt deutschem Recht.

Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Garanten und der Garantienehmerin im Zusammenhang mit der Garantie werden im Wege einer Wirtschaftsmediation gelöst. Sofern sich die Medianten nicht auf eine andere Kostentragung einigen, trägt jeder Mediant 50 % der Kosten. Der Mediator sowie der Ort der Mediationssitzungen werden von den Medianten gemeinsam ausgesucht. Sofern die Wirtschaftsmediation abgebrochen wird, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ……… [das Landgericht im eigenen Landkreis benennen].

Abtretung

Die sich aus dieser Garantie ergebenden Rechte können ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

……… …… …………………
Ort, Datum, Unterschrift des Garanten
[Prüfen, ob eine Person oder zwei unterschreiben müssen!]

Der folgende Teil dieser Serie befasst sich mit der Bürgschaft.