Produktkennzeichen

Leistungen den Stempel aufdrücken

Von Sabine Philipp

Der Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) schätzt, dass es etwa tausend verschiedene Produktkennzeichen auf dem Markt gibt. Das verunsichert nicht nur den Konsumenten, sondern verwirrt auch viele Unternehmer aus dem Mittelstand. Neben Labeln Marke Eigenbau gibt es die unabhängigen und überwachten Qualitäts- und Prüfzeichen. Und mit denen haben Sie letzen Endes immer bessere Karten in der Hand.

Über die Pflichtzertifizierungen hinaus hat mittlerweile praktisch jeder Sektor seine eigenen Gütezeichen entwickelt, ob CMA, Fairtrade oder BAUA. Vielleicht gibt es in Ihrer Branche ein Zertifikat aus seriöser Quelle, wie z.B. das Gütesiegel Prae-Fit der Arbeitsgemeinschaft Gesundheit-Fitness-Wellness.

In etablierten Märkten hilft oft hilft ein Seitenblick auf die Mitbewerber: Welche Siegel druckt die Konkurrenz auf die Schachtel? Danach sollten Sie in Ruhe prüfen,

  • ob das Siegel überhaupt auf ihre Leistungen zutrifft,
  • welche Vorteile damit verbunden sind,
  • welche Nachteile im Wettbewerb ein Fehlen bedeuten könnte,
  • welche Kosten damit verbunden sind. Bedenken Sie dabei auch die Kosten, die evtl. durch eine Umstellung der Produktionsabläufe erforderlich werden.

RAL regelt übergreifend

Der RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.) ist als gemeinnützige Institution anerkannt und fungiert als Dachorganisation der Gütegemeinschaften. Diese vergeben Gütezeichen

Um das Siegel zu bekommen, müssen Sie erst Mitglied bei der entsprechenden Gütegemeinschaft werden. Nach einem Anerkennungsverfahren wird die Qualität jährlich überprüft. Die Beiträge variieren stark; manchmal kostet die Prüfung extra.

Das bekannte Umweltschutz– bzw. CSR-Zeichen Blauer Engel wird direkt beim RAL beantragt. Das kostet einmalig 250 Euro plus Mehrwertsteuer. Die Jahresgebühr hängt vom jährlichen Umsatz ab und kann zwischen 270 und 6000 Euro plus Mehrwertsteuer betragen.

Serie: Normen, Richtlinien und Gesetze
Teil 1 erklärt, welchen Status Standards haben und worauf Sie bei der Umsetzung achten müssen. Teil 2 bringt Licht ins Dickicht der Verordnungen und gesetzlichen Regelungen. Damit Sie wissen, was gilt.

CE ist kein Gütesiegel

Falls Ihre Produkte unter eine EU-Richtlinie fallen, die eine CE-Kennzeichnung fordert, wie z.B. Spielzeug oder Warmwasserheizkessel, müssen Sie sie anbringen. Damit erklären Sie, dass Ihr Produkt den EU-Produktsicherheitsvorschriften entspricht. Ob Sie den Anforderungen wirklich gerecht werden, wird in der Regel nicht überprüft. Man vertraut da auf Ihre Redlichkeit.

GS garantiert Geprüfte Sicherheit

Mit dem freiwilligen GS-Zeichen demonstrieren Sie, dass Ihre Produkte die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen aus dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) erfüllen. Um das GS-Zeichen zu bekommen, müssen Sie Ihre Waren von einer durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) zugelassenen Stelle checken lassen. Die kontrolliert, dass Sie nur Produkte in Umlauf bringen, die dem geprüften Baumuster entsprechen. Beim ersten Mal schauen sich die Prüfer außerdem noch bei Ihnen um. Das Zertifikat gilt maximal fünf Jahre und kann verlängert werden.

BG-Prüfzert für den Arbeitsschutz

Falls Ihre Fräsmaschinen, Bildschirme etc. besonders gut in Sachen Arbeitssicherheit sind, können Sie das freiwillige BG-Prüfzert-Label der Berufsgenossenschaften beantragen. Die Prüfgebühren hängen von der Größe der Maschinen ab. (Eine Übersicht der Prüf- und Zertifizierungsstellen finden Sie beim BG-Prüfzert. Sie bekommen das Zertifikat für maximal fünf Jahre; es kann aber verlängert werden.

Die durchgestrichene Mülltonne

Sie produzieren oder importieren Elektro- und Elektronikgeräte? Dann haben Sie schon beim Entwurf und der Produktion auf eine möglichst gute Verwertbarkeit der der Geräte zu achten. Zudem müssen Sie Ihre Produkte bei der Stiftung elektro-altgeräte register (EAR) registrieren lassen und für die Rücknahme, Behandlung, Wiederverwendung und Entsorgung geradestehen. Dafür bekommen Sie die „Durchgestrichene Mülltonne“, mit der Sie Ihre Produkte auszeichnen müssen.

TÜV bestanden

Den TÜV gibt es nicht nur fürs Auto, sondern auch als freiwilliges Qualitätssiegel z.B. für Finanzdienstleistungen. Da der Technische Überwachungs-Verein TÜV eine bekannte und seriöse Organisation ist, kann eine solche Plakette auch gut werbewirksam sein.

Fazit: Notwendiges und Freiwilliges

Vergewissern Sie sich zuerst, was Sie von Gesetzes wegen brauchen. Danach kommt die Kür. Gehen Sie doch mal auf die Webseite des Güteverbands, der für Ihre Produkte in Frage kommt, und prüfen Sie selbst, was es überhaupt gibt – und was die Auszeichnung bringt. In vielen Fällen bekommen Sie außer dem Log auch Hilfe und gute Tipps in Sachen Qualitätssicherheit. Und das ist ja auch was wert.

Seien Sie aber bitte misstrauisch, wenn Sie Anrufe von Anbietern wichtig klingender Plaketten bekommen, die sich vielleicht ganz ähnlich wie die hier genannten anhören. Denn gewöhnlich machen die seriösen Zertifizierer keine Telefonwerbung. Konsultieren Sie im Zweifelsfall Ihre IHK und sagen Sie niemals telefonisch zu! Solche Methoden gehören zu den beliebten Maschen der Vertragstrickser, die ehrgeizige Jungunternehmer über den Tisch ziehen.

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