
Steuerrecht
Mit Urteil vom 14. April 2011 IV R 46/09 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Windpark zwar aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern besteht. Wegen ihrer technischen Abstimmung aufeinander und wegen der einheitlichen Bau- bzw. Betriebsgenehmigung sei die Nutzungsdauer aller Wirtschaftsgüter des Windparks jedoch einheitlich zu bestimmen, so der BFH. Sie richte sich nach der Nutzungsdauer der den Windpark prägenden Windkraftanlagen.



