Fukushima-GAU: Max-Planck-Studie beleuchtet Haftungsprobleme

Mit bis zu 90 Milliarden Euro müssen der japanische Staat und der AKW-Betreiber TEPCO infolge der Nuklearkatastrophe von Fuku­shima haften. Das ergab eine aktuelle Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht. Damit ist der Fukushima-GAU der bisher größte Haftungsfall in der japani­schen Geschichte. Die juristische Studie gibt einen ersten um­fassenden Überblick über Haftungsprobleme der Nuklearkatas­trophe. Zu rechnen ist laut Studie mit Entschädigungsansprüchen einer Viel­zahl von Opfergruppen, angefangen von evakuierten Personen und Kraftwerkspersonal über Bauernverbände, Fischerei­kooperationen bis hin zu Industrie- und Tourismusunternehmen.

Ungeachtet der grundsätzlich unbeschränkten Haftung des AKW-Betreibers TEPCO sind staatlich angeordnete Pauschalzahlungen in die Wege geleitet worden, die ein außergerichtliches Verfahren flankieren. Wirtschaftliche Bürden entstehen damit in erster Linie dem Fiskus, gefolgt von den ebenfalls in die Pflicht genommenen Finanzinstituten und möglicherweise auch anderen Stromanbietern, wodurch letztlich auch Verbraucher mit höheren Strompreisen belastet werden könnten.

In seinem soeben in der Zeitschrift für Japanisches Recht / Journal of Japanese Law erschienen Aufsatz Die Haftung für Nuklearschäden nach japanischem Atomrecht – Rechtsprobleme der Reaktorkatastrophe von Fukushima I beleuchtet Julius Weitzdörfer, Wissenschaftlicher Assistent am Institut, die aktuellen rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Probleme, die sich für Justiz, Regierung und Wirtschaft Japans bei der Bewältigung der Folgen des Reaktorunfalls stellen. Der höchst ausführliche, deutschsprachige Volltext des Artikels von Julius Weitzdörfer steht per Download kostenfrei im Internet zur Verfügung.

(Max-Planck-Gesellschaft / ml)