Ab dem 1. Januar 2007 können Unternehmensdaten, die ein Unternehmen offen legen muss, über das Internet aus einer einzigen Datenbank abgerufen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung soeben beschlossen hat. Damit entfallen auch die bisher vorgeschriebenen Veröffentlichungen der Daten in der Tagespresse. Das elektronische Unternehmensregister wird Registereintragungen, Jahresabschlussbekanntmachungen und Gesellschafterlisten unter einem Dach zusammenfassen.
Noch nicht beschlossen, aber vorgesehen: Für das elektronische Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister bleiben zwar weiterhin die Amtsgerichte zuständig, die Unterlagen dürfen ab dem 1. Januar 2007 allerdings nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesländer können jedoch Übergangsfristen bis Ende 2009 zulassen. Für die Offenlegung der Jahresabschlüsse soll in Zukunft der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein, nicht mehr die Amtsgerichte.
Gerade mittelständischen Unternehmen und Existenzgründern sollen diese Umstellungen auf Internet und elektronische Datenbanken Vorteilen bringen, indem der Aufwand reduziert wird und die damit verbundenen Verfahren erheblich beschleunigt werden. „Not amused“ sind die Verlage, in deren Printprodukten bisher die Veröffentlichungen stattfinden mussten. Aber man kann es eben nicht immer allen recht machen. (ml)