10-Punkte-Programm: E-Justice stellt auf elektronischen Rechtsverkehr um

Ein 10-Punkte-Programm zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs stellte das Bundesjustizministerium zusammen mit der Bundesnotar– und der Bundesrechtsanwaltskammer sowie dem Deutschen Anwaltverein auf der CeBIT vor. Gesetzgeberisch sei das Feld für den elektronischen Rechtsverkehr bestellt. Nun solle das Programm die Vorteile der Technik praktisch nutzbar machen.

Das Justizkommunikationsgesetz hat vor zwei Jahren die Weichen in der Justiz auf Elektronik gestellt. Gerichte und Verfahrensbeteiligte können seitdem elektronisch kommunizieren, Akten lassen sich komplett elektronisch führen. Elektronischer Rechtsverkehr ist mittlerweile bei allen Bundesgerichten und beim Deutschen Patent- und Markenamt möglich.

Mit folgenden Maßnahmen will das 10-Punkte-Programm den elektronischen Rechtsverkehr fördern:

  • intensive Abstimmung zwischen Justiz und Berufsvertretungen der Anwälte und Notare unter Einbeziehung der Europäischen EDV-Akademie des Rechts (EEAR); Konzentration auf elektronische Akteneinsicht, elektronische Beantragung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen, elektronische Prozesskosten- und Beratungshilfeabrechnung sowie elektronischer Abruf aus Registern;
  • stärkere Berücksichtigung des elektronischen Rechtsverkehrs in Aus- und Fortbildung;
  • Ausbau des Justizportals zu einem zentralen Portal für den elektronischen Rechtsverkehr in Deutschland;
  • Verwirklichung eines zentralen elektronischen Gerichtsbriefkastens zur rechtsverbindlichen Kommunikation mit allen am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmenden Justizeinrichtungen;
  • weitgehende Standardisierung von Datenaustauschformaten auf der Basis des XJustiz-Standards;
  • anwenderfreundliche Gestaltung der technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen für den elektronischen Rechtsverkehr, insbesondere hinsichtlich der Organisationsstrukturen in den Rechtsanwaltskanzleien und der elektronischen Signatur;
  • effizientere Gestaltung der Verfahrensabläufe, insbesondere durch Verzicht auf das Erfordernis der Beifügung anspruchsbegründender Unterlagen, beispielsweise durch ein vereinfachtes Zwangsvollstreckungsverfahren, in dem Vollstreckungsanträge ohne Beifügung des Vollstreckungstitels gestellt und automatisiert bearbeitet werden können;
  • Beschleunigung der Verfahrensabläufe durch den Einsatz elektronischer Vorgangsbearbeitungssysteme in den Gerichten, Behörden und bei den Rechtsanwälten und Notaren;
  • Schaffung der Möglichkeiten der Erteilung elektronischer Lastschrifteinzugsermächtigungen zur Leistung von Gerichtskostenvorschüssen;
  • Prüfung der Möglichkeiten zur Einführung eines bundesweit einheitlichen finanziellen Anreizsystems für Nutzer des elektronischen Rechtsverkehrs.

Ziel ist es, einen Großteil der Verfahren bis 2010 elektronisch abzuwickeln. (Bundesministerium der Justiz/ml)