Unternehmenssteuerreform noch voller Fehler

Heute wird im Deutschen Bundestag die Unternehmenssteuerreform beschlossen. Ludwig Georg Braun, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), sieht jedoch noch erheblichen Nachbesserungsbedarf und warnt vor Unausgewogenheiten und negativen Nebenwirkungen zu Lasten des Mittelstands. Deshalb sei nach der Reform bereits wieder vor der (nächsten) Reform.

Braun räumt zwar ein: „Die jüngsten Änderungen im Bundestagsfinanzausschuss haben einige der gröbsten Fehler – etwa bei der Zinsschranke – noch etwas abgemildert. Auch ist die Streichung der Hinzurechnung von Skonti und Boni bei der Gewerbesteuer ein Schritt in Richtung bessere Handhabbarkeit“, meint aber weiter, die Unternehmenssteuerreform habe nach wie vor erhebliche Mängel, die vor allem den Mittelstand treffen werden. So bringe der Wegfall der degressiven Abschreibung immer noch für mehr als 200.000 Personenunternehmen Nachteile, ohne dass dem Vorteile gegenüber stünden. Diese Nachteile könnten sie weder durch die Inanspruchnahme der Thesaurierungsrücklage – dafür sind sie zu klein – noch durch die Investitionsförderung – dafür sind sie zu groß – kompensieren.

Außerdem sei die Hinzurechnung von Mieten, Pachten und Leasingraten bei der Gewerbesteuer viel zu hoch. Die Besteuerung von Funktionsverlagerungen schade dem Forschungsstandort Deutschland. Die Überwachungspflichten etwa bei der Thesaurierungsrücklage und die Nachversteuerungsregeln seien kaum beherrschbar. (DIHK/ml)