Online-Auktionen beliebt wie nie

Private Auktionen und Kleinanzeigen im Internet sind so beliebt wie nie zuvor. 2006 haben 12 Millionen Deutsche zwischen 16 und 74 Jahren das Web genutzt, um Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen. Damit ist jeder Fünfte in dieser Altersgruppe als Online-Verkäufer aktiv. Im Vergleich zu den Vorjahren stieg die Anzahl deutlich an. 2004 lag sie noch bei 9 Millionen (14%). Für das laufende Jahr werden mindestens 13 Millionen private Online-Verkäufer erwartet, vermutet der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM).

Die Begeisterung für private Online-Verkäufe ist im Rest der EU derzeit noch nicht ganz so groß. Nach 2002 und 2004 hat Deutschland im vergangenen Jahr erneut den 1. Platz bei den absoluten Nutzerzahlen wie auch bei der Nutzerquote verteidigt. Während hier zu Lande 20% der 16- bis 74-Jährigen Waren oder Dienstleistungen im Internet anboten, waren es im EU-Durchschnitt nur 9%. Auf dem zweiten Rang folgten die Niederlande mit 18%, auf dem dritten Dänemark mit 17%. In Griechenland und Rumänien spielten private Online-Verkäufe 2006 keine Rolle – hier lag die Quote bei 0%. (BITKOM/ml) ENGLISH

Grundsätzlich gilt: Private Online-Verkäufer sollten ihre Rechte kennen. Der BITKOM hat deshalb die drei wichtigsten Tipps zusammengestellt:

  • Widerruf und Rückgabe: Privatpersonen müssen Käufern weder Widerruf noch Rückgabe einräumen. Nur gewerbliche Anbieter sind dazu verpflichtet, Artikel innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zurücknehmen. Es besteht aber für private Online-Verkäufer die Möglichkeit, ein solches Recht freiwillig einzuräumen.
  • Gewährleistung: Zudem können Privatpersonen die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“ genügt. Einstehen müsste der Anbieter sonst etwa für die Aussage, dass ein Auto 8 Liter Benzin auf 100 Kilometern verbrauche. Unwirksam wird ein Gewährleistungsausschluss dann, wenn der Verkäufer einen Mangel verschwiegen oder bewusst falsche Angaben gemacht hat.
  • Urheberrecht: Nicht zuletzt ist es wichtig, bei der Erstellung des Angebots keine Urheberrechte zu verletzen. Bietet ein Verkäufer zum Beispiel ein Kfz an, sollte er keine offiziellen Bilder des Herstellers aus dem Internet kopieren, sondern den Wagen selbst fotografieren. Anderenfalls kann der Hersteller Schadensersatz fordern.