Kleine Aktiengesellschaften können sich Gutachten sparen

Bei Fusionen und Spaltungen müssen Aktiengesellschaften künftig keine teuren Sachverständigengutachten mehr in Auftrag geben, sofern solche Gutachten nicht von Aktionären gefordert werden. Am letzten Mittwoch hat das Europäische Parlament in einem beschleunigten Verfahren einen Vorschlag der Kommission gebilligt, der kleine Unternehmen von diesen unnötigen Belastungen befreien soll.

Der Vorschlag gehört zu einem Paket, das zehn „Sofortmaßnahmen“ zur Entbürokratisierung umfasst . Das Paket muss noch von den Mitgliedstaaten gebilligt werden.

Der Vorschlag betrifft über 600.000 Aktiengesellschaften in Europa, vor allem diejenigen, bei denen sich der Aktienbesitz in den Händen einer begrenzten Anzahl von Anteilseignern befindet. Die bestehende Pflicht zur Information über Fusions- und Spaltungspläne wurde im Interesse der Aktionäre eingeführt; der damit verbundene Aufwand ist aber unnötig, wenn die Aktionäre kein Interesse an den teuren Gutachten haben. Das ist oft bei kleinen und mittleren Unternehmen der Fall, bei denen die Aktionäre aktiv in den laufenden Geschäftsbetrieb eingebunden sind.

Es wird geschätzt, dass die Einholung eines solchen Sachverständigengutachtens im Durchschnitt 3500 Euro kostet. Für KMU ist dies keine geringe Summe, so dass sie in der betreffenden Pflicht meist eine bürokratische Hürde sehen. Der Vorschlag sorgt aber auch dafür, dass Aktionäre, die dies für notwendig halten, weiterhin ein Sachverständigengutachten verlangen können. (EU-Kommission/ml)