Wirtschaftsministerium für Überprüfung des AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird ein Jahr nach seinem Inkrafttreten von den deutschen Unternehmen überwiegend kritisch bewertet. Zwar sei die von der Wirtschaft befürchtete Klagewelle bislang ausgeblieben. Gleichwohl habe das Gesetz für viele Betriebe eine höhere Bürokratiebelastung gebracht und Personalfragen komplizierter gemacht. Zu diesem Ergebnis kommt eine im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft von der Universität Dortmund vorgestellte empirische Erhebung zu den Gesetzesfolgekosten aus dem AGG.

So kostet laut Studie das AGG – auf alle Unternehmensgrößen bezogen – jedes Unternehmen durchschnittlich 72,50 Euro je sozialversicherungspflichtigem Mitarbeiter. Insgesamt summieren sich diese Kosten auf 1,73 Milliarden Euro für die deutsche Wirtschaft.

Anlässlich der heutigen Präsentation der Erhebung forderte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und gleichzeitige Beauftragte der Bundesregierung für den Mittelstand, Hartmut Schauerte, sich verstärkt mit den Folgen des Gesetzes insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen auseinander zu setzen: „Die Bundesregierung ist angetreten, die Wirtschaft von unnötigen Bürokratiekosten zu entlasten und den wirtschaftlichen Aufschwung nachhaltig zu sichern. Wir können deshalb nicht zur Tagesordnung übergehen, wenn ausweislich der heute vorgelegten Erhebung ein Jahr nach dem Inkrafttreten des AGG fünf von sechs Unternehmen in Deutschland mit dem Gesetz im wesentlichen zusätzliche Bürokratie verbinden, und fast die gleiche Anzahl das Gesetz sogar als insgesamt überflüssig bewertet.“ Ziel, so Schauerte weiter, solle es sein, das AGG, wenn es sich nachweislich als ineffizient und unnötig kostentreibend für die Wirtschaft darstellt, auch wieder zu ändern.Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird ein Jahr nach seinem Inkrafttreten von den deutschen Unternehmen überwiegend kritisch bewertet. Zwar sei die von der Wirtschaft befürchtete Klagewelle bislang ausgeblieben. Gleichwohl habe das Gesetz für viele Betriebe eine höhere Bürokratiebelastung gebracht und und Personalfragen omplizierter gemacht. Zu diesem Ergebnis kommt eine im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft von der Universität Dortmund vorgestellte empirische Erhebung zu den Gesetzesfolgekosten aus dem AGG.

Anlässlich der heutigen Präsentation der Erhebung forderte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und gleichzeitige Beauftragte der Bundesregierung für den Mittelstand, Hartmut Schauerte, sich verstärkt mit den Folgen des Gesetzes insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen auseinander zu setzen: „Die Bundesregierung ist angetreten, die Wirtschaft von unnötigen Bürokratiekosten zu entlasten und den wirtschaftlichen Aufschwung nachhaltig zu sichern. Wir können deshalb nicht zur Tagesordnung übergehen, wenn ausweislich der heute vorgelegten Erhebung ein Jahr nach dem Inkrafttreten des AGG fünf von sechs Unternehmen in Deutschland mit dem Gesetz im wesentlichen zusätzliche Bürokratie verbinden, und fast die gleiche Anzahl das Gesetz sogar als insgesamt überflüssig bewertet.“ Ziel, so Schauerte weiter, solle es sein, das AGG, wenn es sich nachweislich als ineffizient und unnötig kostentreibend für die Wirtschaft darstellt, auch wieder zu ändern.

Eine Kurzfassung der Studie steht im Internet zur Verfügung. (BMWi/ml)