Neue Kontoform bietet Selbstständigen Pfändungsschutz

Das Bundeskabinett hat nach Auskunft des Bundesjustizministeriums gestern einen Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen., der für Selbstständige und Gründer (aber auch privaten Schuldnern) Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben garantiert. Der Entwurf sieht ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) vor, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 Euro pro Monat erhält.

Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Hat der Schuldner Unterhaltspflichten zu erfüllen, kann der Basispfändungsschutzbetrag ähnlich wie bei der Pfändung von Arbeitseinkommen erhöht werden. Der Antrag zur Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto soll möglichst unbürokratisch und schnell möglich sein.

Begründung: Ein Girokonto sei heutzutage notwendige Voraussetzung für die Teilhabe am modernen Wirtschaftsleben. Kontolosigkeit und damit der Ausschluss vom bargeldlosen Zahlungsverkehr seien nicht nur finanziell nachteilig. Das Girokonto sei oft Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrags, der Versorgung mit Strom, mitunter sogar dafür, einen Arbeitsplatz zu bekommen.

Nach der geltenden Rechtslage führe die Pfändung eines Bankkontos dazu, dass die anfallenden Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie Begleichung von Miete, Energiekosten oder Versicherungen nicht mehr über das Konto abgewickelt werden können. Um Pfändungsschutz für den pfändungsfreien Selbstbehalt des Kontoguthabens zu erlangen, brauche der Schuldner in vielen Fällen eine Gerichtsentscheidung. Oftmals sei dies nicht rechtzeitig möglich, so dass Kosten für verspätete oder nicht ausgeführte Zahlungen anfallen. Erschwert werde der derzeitige Pfändungsschutz dadurch, dass er für Gutschriften aus Arbeitseinkommen anders ausgestaltet ist als für solche aus Sozialleistungen. Auch für Banken und Gerichte sei die gegenwärtige Lage daher unbefriedigend.

Mit dem Gesetzentwurf werde ein moderner und effektiver Schutz bei Kontopfändungen für alle Bürger geschaffen. Unter Wahrung der Interessen der Gläubiger sorge die neue Regelung dafür, dass einem Schuldner ohne aufwändiges und bürokratisches Verfahren die Geldmittel verbleiben, die er zur Bestreitung des existentiellen Lebensbedarfs benötigt.

Die Reform des Kontopfändungsschutzes ist laut Bundesregierung Teil des Maßnahmenpakets, mit dem die Bundesregierung den Bürgern die Teilhabe am bargeldlosen Zahlungsverkehr sichern will.

Der Gesetzentwurf steht im Wortlaut online zur Verfügung. (BMJ/ml)