Forderungen bis 2000 Euro EU-weit leichter durchsetzbar

Laut Bundesjustizministerium (BJM) können grenzüberschreitende Forderungen bis 2000 Euro in der EU künftig leichter durchgesetzt werden. Ein Vorschlag für eine entsprechende Verordnung (sog. Small-Claims-Verordnung) wurde am Mittwoch beschlossen. Diese neue Regelung kommt dem Mittelstand vor allem bei Endkundengeschäften mit privaten Kunden im europäischen Ausland entgegen. Solche Forderungen im Ausland einzuklagen rechnete sich bisher kaum.