Hohe Hürden für heimliche Zugriffe auf Computer

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch zum Thema Online-Durchsuchung von Computern wird von vielen Experten als Meilenstein in der Rechtssprechung empfunden, setzt es doch dem staatlichen Zugriff auf private Computer enge Grenzen. In dem Gerichtsverfahren ging es um das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die umstrittene Ermittlungsmethode erstmals ausdrücklich gestattet. Dieses erklärten die Verfassungsrichter für nichtig.

Die Meinung der Bevölkerung gegenüber Online-Durchsuchungen ist uneinheitlich. 48% der Deutschen lehnen sie ab, 46% sind mit der Methode einverstanden und 4% sind unentschieden. Das ergab eine repräsentative Umfrage von Forsa im Auftrag des Hightechverbands BITKOM. Dabei wurden mehr als 1000 Bürger ab 14 Jahren befragt.

Der Verband selbst begrüßt das Urteil ausdrücklich, weil es erstmals die Grenzen für eine solche Verletzung der Privatsphäre deutlich formuliert. Das Bundesverfassungsgericht habe mit dem gestrigen Urteil erstmals ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ geschaffen, so der Verband. Jetzt habe man eine Grundlage für künftige Debatten um Sicherheit und Informationstechnik.

Eine Durchsuchung von Servern der E-Mail-Anbieter im Rahmen der Online-Durchsuchung lehnt der BITKOM ab. Jeder Nutzer könne seinen Mailverkehr problemlos über ausländische Anbieter abwickeln. Auch sollten in Deutschland tätige Software-Hersteller nicht verpflichtet werden, für die Sicherheitsbehörden standardisierte Schnittstellen einzubauen – zum Beispiel in Virenschutzprogramme. Kriminelle könnten mit einem Mausklick auf ausländische Anbieter von Virenscannern und Firewalls ausweichen, so der Verband. Zudem müssten Anbieter auf dem deutschen Markt Nachteile befürchten, weil eine Sicherheitssoftware mit offizieller Hintertür wenig attraktiv sei.

(BITKOM/ml)