Prüfungen zur Verlängerung des Arbeitslosengelds laufen

Bundesangentur für ArbeitRückwirkend ab dem 1. Januar 2008 erhöht sich für 50-jährige und ältere Arbeitslose die maximale Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld. Auch für Arbeitslose, die bereits vor dem 1. Januar 2008 Leistungen erhalten haben, wird unter bestimmten Voraussetzungen die Anspruchsdauer erhöht. In einer Sonderaktion der Agenturen für Arbeit werden ab heute alle infrage kommenden Leistungsfälle überprüft.

Schätzungsweise eine halbe Million Leistungsfälle müssen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) geprüft werden. Kunden, die von der Besserstellung profitieren, werden automatisch von den Agenturen für Arbeit informiert. Bis zum 30. Mai 2008 wird die Aktion abgeschlossen. Die Agenturen werden Leistungsunterbrechungen so weit wie möglich vermeiden.

Für Arbeitnehmer, die bei Entstehung des Anspruchs ab dem 1. Januar 2008 das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 30 Monate in Versicherungspflichtverhältnissen standen, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 15 Monaten. Für Arbeitnehmer, die bei Anspruchsentstehung das 55. bzw. das 58. Lebensjahr vollendet haben und Versicherungspflichtverhältnisse mit einer Dauer von 36 bzw. 48 Monaten nachweisen, besteht maximal ein Leistungsanspruch für die Dauer von 18 bzw. 24 Monaten.

In den Genuss einer längeren Bezugsdauer können auch Arbeitslose ab Vollendung des 50. bzw. 58. Lebensjahres kommen, deren Arbeitslosengeldanspruch bis zum 31. Dezember 2007 entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Anspruch am 1. Januar 2008 noch bestanden hat und zuvor die Höchstanspruchsdauer bewilligt war.

(BA/ml)