Modernisierung des Vergaberechts ist beschlossen

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen. Neben der Anpassung des Vergaberechts sieht der Enwurf auch die Übernahme wichtiger EU-Regelungen in das deutsche Recht vor. Besonders wichtig ist die Verstärkung der Mittelstandsklausel. Für kleine und mittlere Unternehmen soll es zukünftig leichter möglich sein, sich an größeren öffentlichen Aufträgen erfolgreich zu beteiligen. Öffentliche Aufträge müssen zu diesem Zweck künftig im Regelfall in Losen vergeben werden.Darüber hinaus stellt der Gesetzentwurf ebenso wie die zu Grunde liegende europäische Richtlinie klar, dass für die Ausführung eines konkreten Auftrags zusätzliche soziale, umweltbezogene oder innovative Anforderungen an den Auftragnehmer gestellt werden dürfen. Wichtig ist, dass diese zusätzlichen Anforderungen im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen.

Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene weitere Straffung des Nachprüfungsverfahrens soll eine Beschleunigung der Vergabeverfahren bewirken. Allerdings ist das Nachprüfungsverfahren ein Rechtsschutz für unterlegene Bieter. Der Gesetzentwurf versucht deshalb einen Kompromiss zwischen dem Ziel der schnelleren Verfahrensabwicklung einerseits und einem wirkungsvollen Rechtschutz andererseits zu finden.

Für Städte und Kommunen besonders wichtig ist die Klarstellung, dass Grundstücksverkäufe an einen Investor, die gleichzeitig städtebauliche Auflagen umfassen, keine öffentlichen Aufträge sind, die dem Vergaberecht unterliegen und ausgeschrieben werden müssen. Damit sollen Irritationen für kommunale Investitionen beseitigt werden, die in der Vergangenheit durch Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf ausgelöst wurden.

Der Gesetzentwurf steht im Wortlaut online zur Verfügung.

(BMWi/ml)