Kriterien für Ausbildungsbonus geändert

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat heute die Kriterien für den von der Bundesregierung geplanten Ausbildungsbonus verschärft. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Opposition stimmte das Gremium dem geänderten Gesetzentwurf zu. Der Entwurf wird am Donnerstag abschließend im Plenum beraten. Mit ihren Änderungen reagierten Union und SPD auf Kritik von Arbeitgebern, Gewerkschaften und aus dem Bundesrat, die die Zielgruppe für den Unternehmenszuschuss als zu weit gefasst ansahen (wir berichteten darüber).

Für Realschüler mit schlechten Noten in Mathematik und Deutsch im Abschlusszeugnis soll der Ausbildungsbonus nunmehr als Ermessens- und nicht mehr als Pflichtleistung gewährt werden. Neu ist auch, dass Lehrlinge, deren Ausbildung wegen einer Insolvenz des ausbildenden Betriebes vorzeitig beendet wird, ebenfalls vom Ausbildungsbonus profitieren sollen. Wer ein gefördertes Betriebspraktikum absolviert hat und im selben Unternehmen einen Ausbildungsplatz bekommt, soll außerdem nicht grundsätzlich von dem Bonus ausgeschlossen sein. Allerdings soll die Einstiegsqualifizierungsförderung angerechnet werden.

Der Ausbildungsbonus in Höhe von 4000 bis 6000 Euro für jede zusätzliche Lehrstelle soll nach dem Willen der Koalition dann gewährt werden, wenn die eingestellten Jugendlichen die Schule mindestens bereits im Vorjahr verlassen haben, keinen oder einen niedrigen Schulabschluss haben und sich schon früher um einen Ausbildungsplatz bemüht haben.

Bei behinderten Jugendlichen erhöht sich die Förderung um 30%. Die Unternehmen sollen dem Entwurf entsprechend verpflichtet werden, zu beweisen, dass das Ausbildungsverhältnis tatsächlich zusätzlich geschaffen wurde.

Die finanzielle Unterstützung ist bis Ende 2010 befristet. Es sei mit Mehrausgaben in Höhe von 450 Millionen Euro im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu rechnen, heißt es in dem Entwurf. Verändert hat die Koalition die Auszahlungsmodalitäten. Jetzt sollen 50% des Bonus nach Ablauf der Probezeit und 50% der Leistung nach Anmeldung des Azubis zur Abschlussprüfung ausgezahlt werden.

Ferner ist eine so genannte Berufseinstiegsbegleitung vorgesehen, die im BA-Etat bis zum Jahr 2014 mit rund 240 Millionen Euro zu Buche schlagen soll. In einem Modellprojekt sollen bei einem Träger fest beschäftige Berufseinstiegsbegleiter Schüler an 1000 Schulen im ganzen Bundesgebiet beim Übergang von der allgemein bildenden Schule in die Ausbildung über längere Zeit „individuell unterstützen und dadurch die berufliche Eingliederung der Schüler erleichtern“. Der Gesetzentwurf ist Teil der Qualifizierungsinitiative der Regierung, die bis 2010 möglichst 100.000 zusätzlichen Ausbildungsplätze schaffen soll.

Die FDP anerkannte zwar, dass die Koalition zwei kleine Schritte in die richtige Richtung gegangen sei. Die Finanzierung aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung sei aber grundfalsch und müsse aus Steuermitteln gewährleistet werden. Die Grünen wiesen darauf hin, dass die Unternehmen, die bereits heute maximal ausbildeten, durch das Gesetz benachteiligt würden, da sie nicht in den Genuss des Ausbildungsbonus kommen könnten.

(Deutschere Bundestag/ml)