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Raucherkabinen schützen nichtrauchende Mitarbeiter

Seit den strengen Nichtrauchergesetzen sind so genannte Raucherkabinen für Unternehmen eine Möglichkeit, rauchenden Mitarbeitern eine Raucherecke zu bieten, die auch bei schlechtem Wetter innerhalb von Firmengebäuden genutzt werden kann. Aber welche genügen den gesetzlichen Vorschriften und schützen Nichtraucher zuverlässig vor schädlichen Schwaden? Das können Arbeitgeber jetzt im Internet erfahren.

Nichtraucherschutzsysteme, so genannte Raucherkabinen, sollen in Innenräumen helfen, Zigarettenrauch zu erfassen, zu filtern und Nichtraucher so vor dem Passivrauchen zu schützen. Es gibt sie zum Beispiel als Kabinen, Schirme oder Tische. Ob und wie gut die Systeme sind, kann seit einigen Monaten auf der Grundlage eines neuen Prüfverfahrens untersucht werden. Deutschlandweit sind zurzeit nur das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (BGIA) und das Institut für Industrieaerodynamik in Aachen für die Prüfung von Raucherkabinen qualifiziert. Das BGIA ist eine anerkannte Prüfstelle im Rahmen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG). Ein positiv geprüftes System ist am BG-Prüfzert-Zeichen schnell zu erkennen.

Die Website des BGIA bietet eine Positivliste mit derzeit sechs Systemen, die die Wirksamkeitsprüfung im BGIA bestanden haben. Die Prüfung ist für die Hersteller freiwillig.(idw/ml) ENGLISH