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Hotel- und Gaststättentarif ohne Systemgastronomie

Offensichtlich nicht weit her ist es mit der allgemeinen Gültigkeit des Hotel- und Gaststättentarifvertrags in Nordrhein-Westfalen. Zwar hatte NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Lauma diesen Tarifvertrag am Montag dieser Woche für allgemeinverbindlich erklärt. Aber bereits am Dienstag erklärte der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) seinerseits, für seine Mitglieder finde der Tarifvertrag keine Anwendung.

Seit Dezember 2007 gelten laut BdS für die rund 90.000 Beschäftigten der Systemgastronomie (u.a. die Fast-Food-Ketten) die zwischen dem BdS und der Gewerkschaft NGG verhandelten bundesweiten Tarifverträge. „Mit dieser Herausnahme erreichen wir, dass die BdS-Tarifverträge uneingeschränkt und ohne Rechtsunsicherheiten auch in Zukunft zur Anwendung kommen.“, erläuterte Wolfgang Goebel, Vorsitzender des BdS und Personalvorstand von McDonald’s Deutschland Inc. den Sonderweg des BdS. Allgemeine Tarifverträge für die Hotellerie und das herkömmliche Gastwesen nähmen auf die speziellen Belange der Systemgastronomie zu wenig Rücksicht. Die BdS-Tarifverträge seien dagegen auf die besonderen Belange der Systemgastronomie zugeschnitten.

Nach wie vor spreche sich der BdS außerdem generell gegen staatliche Eingriffe in die Lohnfindung aus – und sei es in Form von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen. Goebel: „Wir sind stolz darauf, dass wir unseren Beschäftigten ohne staatliche Einmischung mit den BdS-Tarifverträgen attraktive Arbeitsbedingungen mit hervorragenden beruflichen Perspektiven bieten können. Bei den Ausbildungsvergütungen liegen wir sogar deutlich über anderen Regelungen, da uns die Nachwuchsförderung besonders am Herzen liegt.“

(ots/ml)