Steuerbürokratieabbbaugesetz: Der Bund plant umfangreiche Änderungen bei der Steuerabwicklung

Sämtliche Steuererklärungen von Unternehmen sollen vom Veranlagungsjahr 2011 an standardmäßig elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden. Das will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbbaugesetz) festschreiben. Um Härtefälle zu vermeiden, können die Finanzämter allerdings auch auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Neben der elektronischen Abwicklung als Standardverfahren sind eine Reihe weiterer Änderungen (siehe Kasten unten) vorgesehen.

Damit die vollelektronische Unternehmensteuererklärung Standard werden kann, ist vorgesehen, dass auch die Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre ab 2011 das Finanzamt auf elektronischem Weg erreichen. Umfangreiche Papiere sollen dann nicht mehr eingereicht werden müssen. Entfallen soll ebenfalls der bisher übliche Papierfragebogen für die jährlich rund 880.000 neu gegründeten Unternehmen. Wenn sie ihre Tätigkeit aufnehmen, sollen sie die Finanzämter nach dem Willen der Regierung über steuerrelevante Verhältnisse elektronisch informieren.

Zudem soll auch die Steuererklärung von Arbeitnehmern und anderen privaten Steuerzahlern dadurch einfacher werden, dass Nachweise und Unterlagen dem Finanzamt künftig ohne zusätzlichen Aufwand elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Das neue Verfahren, das sich an der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn I) orientiert, soll zunächst für Spendenquittungen, für die Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen (Anlage VL) und für Bescheinigungen für so genannte Riester-Verträge gelten, mittelfristig aber ausgebaut werden.

Aus Sicht der Regierung werden dadurch wesentliche Hindernisse beseitigt, die einer elektronischen Übermittlung von Einkommensteuererklärungen noch entgegenstehen. Zugleich erhielten die Finanzämter die erforderlichen Informationen, um den Steuerzahlern eine bereits vorausgefüllte Steuererklärung anbieten zu können.

Den Politikern scheint allerdings auch bewusst zu sein, dass die schnelle Umsetzung des neuen Gesetzes nicht nur durch unwillige Bürger, sondern eventuell auch durch langsame Finanzbehörden verzögert werden könnte. So ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass die gesetzliche Verpflichtung, Steuererklärungen und Unterlagen in Papierform vorzulegen, erst dann hinfällig wird, wenn die Finanzämter die elektronischen Voraussetzungen geschaffen haben, also etwa elektronische Datensätze zur Abgabe elektronischer Steuererklärungen. (Deutscher Bundestag/ml)

Weitere Änderungen in Kurzform:

  • Die Steuer soll künftig vorläufig festgesetzt werden können, wenn ein Verfahren wegen einer „einfachgesetzlichen“ Rechtsfrage beim Bundesfinanzhof anhängig ist. Aus Sicht der Regierung werden damit massenhaft eingelegte Einsprüche, etwa um Haftungsrisiken zu vermeiden, überflüssig.
  • Ebenso ist geplant, dass die Finanzverwaltung und die Rentenversicherungsträger in Zukunft ihre Außenprüfungen bei Arbeitgebern gleichzeitig vornehmen, um den damit verbundenen Aufwand zu reduzieren.
  • Vorgesehen ist zudem, die Grenzen für die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 6136 Euro auf 7500 Euro und für vierteljährliche Voranmeldungen von 512 Euro auf 1000 Euro anzuheben.
  • Entsprechend sollen auch die Schwellenwerte für monatlich abzugebende Lohnsteuer-Anmeldungen von 3000 Euro auf 4000 Euro und für vierteljährliche Anmeldungen von 800 Euro auf 1000 Euro erhöht werden.
  • Reduzieren will die Regierung schließlich umsatzsteuerliche Informationspflichten der Unternehmer. Bei steuerfreien Leistungen an andere Unternehmer oder an staatliche Stellen sollen keine Rechnungen mehr erteilt werden müssen.
  • Künftig soll auch darauf verzichtet werden, bei der elektronischen Übermittlung von Rechnungen eine Sammelrechnung mitzuschicken.