Neue Förderbedingungen der Bundesagentur für Arbeit

Am 1.1.2009 tritt das „Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ in Kraft. Damit gelten laut Hinweis der Bundesagentur für Arbeit für ein Reihe von Fördermitteln der Agenturen für Arbeit und Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Bezieher neue Regeln. Einige der Änderungen sollten auch Arbeitgeber kennen.

So bleiben Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber, analog zu den bisherigen betrieblichen Trainingsmaßnahmen, zwar erhalten, es ändern sich aber die Namen und Rechtsgrundlagen sowie vor allem die Dauer. Derartige Maßnahmen sind nunmehr auf maximal vier Wochen begrenzt.

Ganz entfallen Förderinstrumente wie der Einstellungszuschuss bei Neugründungen, der Einstellungszuschuss bei Vertretung (Job-Rotation) und die Beitragsbefreiung von der Arbeitslosenversicherung bei Einstellung älterer Arbeitnehmer. Nicht mehr gewährt werden außerdem jene Zuschüsse zu den Ausbildungsvergütungen, die bisher Auszubildende erhielten, die während der Arbeitszeit an Unterstützungen (z.B. ausbildungsbegleitende Hilfen) teilnahmen.

(BA/ml)