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E-Rechnung …

BGH bestätigt erneut Haftung eines Internetauktionators

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute erneut entschieden, dass ein Internetauktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn Anbieter auf seiner Plattform gefälschte Markenprodukte versteigern (Urt. v. 30.4.2008 – I ZR 73/05). Im aktuellen Fall ging es um die Klage des Uhrenherstellers Rolex gegen die Internetplattform „ricardo“, auf der Uhrenplagiate angeboten wurden.

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