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Lenk- und Ruhezeiten: Für Handwerksbetriebe gilt die neue Fahrpersonalverordnung

Für Handwerksbetriebe gilt laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) eine neue Fahrpersonalverordnung. Bereits im November 2007 hatte der Bundesrat den Änderungen zugestimmt. Im Gewichtsbereich von 2,8 bis 3,5 t sind die Fahrzeuge des Handwerks nunmehr weitgehend von der Aufzeichnungspflicht der Lenk- und Ruhezeiten entbunden. Das bedeutet in der Praxis eine erhebliche Erleichterung für Handwerksbetriebe.

Entwicklung des Arbeitsmarktes auch im Januar positiv

Die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt setzt sich nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) auch im Januar fort: Die Zahl der arbeitslosen Menschen sei im Januar weniger gestiegen als üblich. Das Beschäftigungswachstum halte an und die Arbeitskräftenachfrage bleibe auf hohem Niveau stabil, versicherte der Vorstandsvorsitzende der BA, Frank-J. Weise bei der heutigen Vorstellung der aktuellen …

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