Umsatzsteuerbefreiung für Postunternehmen geplant

Die bisherige exklusive Befreiung der Deutschen Post AG von der Umsatzsteuer wird von der Wirtschaft seit der Privatisierung des ehemaligen Staatsbetriebs als Wettbewerbsverzerrung betrachtet und bekämpft. Die Argumente der Deutschen Post für diese Bevorzugung überzeugen nur wenige. Nun könnte ein Stück Normalität in den Markt einkehren, sollte der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes die parlamentarischen Hürden passieren.

Wird nämlich der Entwurf zum Gesetz, können Unternehmen, die flächendeckend und zu einem erschwinglichen Preis Post-Universaldienstleistungen erbringen, ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit werden. Diese Gesetzesänderung ist möglich, weil die Exklusivlizenz und Verpflichtung zur Erbringung von Universaldienstleistungen für die Deutsche Post bereits zum Jahresende 2007 auslief. Daran hat die bisher geltende Umsatzsteuerbefreiung aber bis heute festgehalten.

Nun soll die bislang nur für die Deutsche Post geltende Steuerbefreiung an die Liberalisierung des Marktes angepasst werden, begründet die Regierung den Vorstoß. Von der Steuer befreit werden können laut Entwurf öffentliche Posteinrichtungen. Eine solche liegt im Sinne des Entwurfs vor, wenn flächendeckend postalische Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer zur Verfügung stehen.

Von der Steuer befreit werden könnten dann Leistungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen, z.B. die Beförderung von Briefsendungen bis 2000 Gramm, die Beförderung von adressierten Paketen bis 10 Kilogramm, die Beförderung von adressierten Büchern, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften mit einem Gewicht von jeweils bis zu 2 Kilogramm sowie Einschreib- und Wertsendungen.

Nicht mehr umsatzsteuerbefreit wären gemäß dem Entwurf Pakete über 10 Kilogramm, adressierte Bücher und Zeitschriften über 10 Kilogramm, Expresszustellungen, Nachnahmesendungen sowie individuell vereinbarte Leistungen und Leistungen zu Sonderkonditionen. Dieser Teil des Entwurfs birgt für Postkunden und den Versandhandel allerdings gravierende Nachteile.

Der Gesetzesentwurf muss noch vom Deutschen Bundestag beschlossen werden.

(Deutscher Bundestag/ml)