Verbot von Online-Wetten verstößt gegen EU-Recht

Das Koblenzer Oberlandesgericht hat letzte Woche ein viel beachtetes Urteil zum Thema Online-Lotterie gefällt. Es verpflichtete die rheinland-pfälzische Lottogesellschaft, auch künftig Tipps eines privaten Internet-Anbieters anzunehmen. Nach Ansicht der Richter verstößt das deutsche Verbot, Lotto und Sportwetten im Internet anzubieten, gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU. Wegen dieses Verbots betreibt die Europäische Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.

Online-Glücksspiele finden immer mehr Fans. Bereits 2,2 Millionen Deutsche nehmen an Wetten oder Glücksspielen im Internet teil, ergab eine Erhebung von Forsa für den Branchenverband BITKOM. Unter anderem spielen im Web über 700.000 Deutsche Lotto. Die würde der Staat wieder gerne in den Kundenkreis der staatlichen Lotterien zurück zwingen. Das Verbot für private Unternehmen, Online-Glücksspiele im Internet anzubieten, könnte das Staatsmonopol wieder herstellen. Für die Kunden hat das Verbot von Online-Glücksspielen keine Bedeutung, da es nur für Anbieter gilt. Glücksspiel-Anbietern drohen jedoch Geschäftsverbote, manche weichen ins Ausland aus.

Der Branchenverband fordert von den Bundesländern, die rechtlich zuständig sind, endlich auf diesen deutschen Sonderweg zu verzichten: „Wir sollten uns nicht an ein überkommenes Staatsmonopol klammern, sondern dafür sorgen, dass sich junge Internet-Unternehmen bei uns ansiedeln“, mahnt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder. Er befürchtet eine schädliche Signalwirkung für Start-ups mit neuen Geschäftsideen im Internet. „Wenn wir solchen Firmen in Deutschland den Strom abdrehen, spielt die Musik im Ausland. Der Staat, der nur an seine Pfründe denkt, gefährdet auch Arbeitsplätze.“

(BITKOM/ml)