Netzpublikationen: Was geht die Nationalbibliothek meine Website an?

Diese Frage beunruhigt seit letztem Oktober zahlreiche mittelständische Unternehmer, Handwerker und Selbstständige, denn am 22. Oktober 2008 verkündete das Bundesgesetzblatt die Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek. Die Verordnung basiert auf dem bereits seit 2006 geltenden Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG). Die neue Verordnung bestimmt nun, dass auch von „unkörperlichen Medienwerken“ und „Netzpublikationen“ jeweils ein Exemplar kostenfrei an die Nationalbibliothek abzuliefern ist.

Was bei klassischen Druckwerken relativ leicht zu definieren war, ist bei Publikationen im Internet außerordentlich schwer. Ist eine Website automatisch eine Netzpublikation? Wenn ja, entspricht dann jede Änderung einer Neuauflage mit Ablieferungspflicht? Gilt das auch für Websites von Nicht-Verlagen? Was riskiert man bei Nichtablieferung?

Der Branchenverband BITKOM und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) haben sich der Sache angenommen und bieten eine hilfreiche und kostenlose Broschüre zum Thema an. Die darin zusammengefassten Hinweise sollen Unternehmen dazu dienen, die praktischen Auswirkungen der Verordnung auf eigene Angebote besser einschätzen zu können.

Beide Organisationen betonen aber auch, dass die Konkretisierung der Verordnung durch die Deutsche Nationalbibliothek ein stetiger Prozess sei und die Hinweise in der Broschüre daher nur eine Momentaufnahme seien. DIHK und BITKOM planen aber, die Broschüre fortlaufend zu aktualisieren.

Die wichtigste derzeit (Stand 1. April 2009) mögliche Aussage für Unternehmen lautet:

„Betreiber von Webpräsenzen haben […] derzeit ohne vorherige Aufforderung durch die deutsche Nationalbibliothek keine Durchsetzung einer Ablieferungspflicht und insbesondere nicht die Einleitung entsprechender Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren zu erwarten. Es bedarf zur Vermeidung entsprechender Verfahren insbesondere keiner formellen Freistellung von der Ablieferungspflicht.“
(Zitat aus der Broschüre)

Anders ausgedrückt: Unternehmen müssen derzeit nicht aktiv werden. Der Ball liegt bis auf weiteres bei der Nationalbibliothek.

Die Broschüre „Hinweise Pflichtablieferungsverordnung“ steht als kostenloser Download online zur Verfügung. (BITKOM/ml)