Die betriebliche Altersversorgung leidet unter der Krise

Die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise beeinträchtigt die betriebliche Altersversorgung, warnt das Beratungsunternehmen Longial. Durch den Einbruch der Kapitalmärkte im vergangenen Jahr seien die Pensionsvermögen der DAX-Unternehmen um 13 Milliarden Euro auf 125 Milliarden Euro geschrumpft. Das sei aber nicht der einzige Effekt, den die Krise im Bereich der betrieblichen Altersversorgung hervorruft. Auch die Entgeltumwandlung und Zeitwertkonten seien betroffen, warnen die Experten.Der Rückgang der Pensionsvermögen ist beunruhigend. Zwar wirke sich die durch internationale Standards (IFRS) vorgeschriebene Wahl des Rechnungszinses als Bewertungsannahme auf der Passivseite positiv aus, doch müsse beachtet werden, dass der Vermögensverlust ein realer Verlust, der Verpflichtungsgewinn aber lediglich ein rechnerischer Gewinn ist, warnt das Beratungsunternehmen. Da stelle sich die Frage, ob man noch von einer sachgerechten Bewertung langfristiger Pensionsverpflichtungen sprechen kann.

Das ab 2010 geltende Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) dürfte nach Meinung der Longial-Experten weitere Risiken in den Pensionsrückstellungen in den deutschen Handelsbilanzen offenlegen. Hinzu kommen weitere Unwägbarkeiten, etwa aus dem Langlebigkeitsrisiko oder der arbeitsrechtlichen Haftung durch den Arbeitgeber.

Unternehmen sollten nach Meinung der Berater ihre Bilanzrisiken deshalb unbedingt durch ein fein abgestimmtes bilanzielles Matching von Aktiva und Passiva einschränken. In diesem Zusammenhang könne es beispielsweise sinnvoll sein, vorhandene Liquidität zur Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen und damit zur Schuldentilgung einzusetzen.

Vor allem bei der Entgeltumwandlung wirkt sich die mit der Wirtschaftskrise in Deutschland einhergehende Kurzarbeit aus. Reduzierte oder im schlimmsten Fall nicht mehr zahlbare Beiträge machen nicht nur die Versorgungslücke größer – gefährdet ist vielmehr auch der zumeist in die betriebliche Altersversorgung eingeschlossene Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.

Ein Ausweg für Arbeitnehmer besteht darin, die Altersversorgung mit eigenen Beiträgen fortzuführen. Bei arbeitgeberfinanzierten Versorgungssystemen hingegen hat die Kurzarbeit nur Auswirkungen, wenn die Leistung einen Bezug zum versorgungsfähigen Einkommen hat. Allerdings dürfen Unternehmen die Leistungshöhe nicht willkürlich kürzen. Kurzarbeiter müssen wie temporär Teilzeitbeschäftigte behandelt werden.

Die Finanzierung von Versorgungsleistungen über Versicherer kann laut Longial jedoch bei einer zeitlich limitierten Beitragskürzung zu enormen Deckungslücken bei Kurzarbeitern führen. Daneben laufen Arbeitgeber bei nicht deckungsgleicher Finanzierung Gefahr, für einmal zugesagte Leistungen einstehen zu müssen. Rechtzeitige Gespräche mit den Versicherungsunternehmen seien vor diesem Hintergrund unerlässlich warnen die Longial-Experten.

Von der Kurzarbeit betroffen sein können auch die Verwendungsmöglichkeiten von Guthaben aus Zeitwertkonten. Sollen Letztere für gesetzlich verankerte Lösungen verwendet werden, wie etwa Pflege-, Eltern- oder Teilzeit, müssen sie nicht mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet werden. Bei Sabbaticals kommt es hingegen auf die Einzelumstände an.

(ots/ml)