Arbeitsschutz: Internet-Portal hilft bei der Gefährdungsbeurteilung

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind Unternehmen verpflichtet, Risiken und Gefähr­dun­gen für die Mitarbeiter bei der Arbeit durch eine Gefährdungsbeurteilung rechtzeitig zu erkennen und Schutzmaßnahmen einzuleiten. Soweit die Theorie. Aber wie führt man eine Gefährdungsbeurteilung in der Praxis durch? Risiken und Gefährdungen können in unter­schied­li­chen Branchen und Betriebsgrößen unterschiedlich ausfallen. Hier benötigen Betriebe Handlungshilfen.

Ein neues Online-Portal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstützt Unternehmen bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Das Portal gliedert sich in vier Hauptrubriken:

  1. In der Rubrik Basiswissen erhalten Nutzer grundlegende Informationen zur Gefährdungsbeurteilung. Sie erfahren, was den Prozess der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung kennzeichnet, warum man sie machen sollte und wie man sie ganz konkret durchführt.
  2. Den Schwerpunkt der Rubrik Handlungshilfen bildet eine Datenbank, die den Zugang zu Handlungshilfen erleichtert. Neben der Freitextsuche lässt sich die Suchanfrage über erweiterte Suchkriterien, wie Anbieter, Branchen und Gefährdungsart eingrenzen.
  3. Die Rubrik Expertenwissen gibt Hilfestellung, um alle grundsätzlich möglichen Gefährdungen zu prüfen. Die fortlaufend aktualisierten Inhalte in dieser Rubrik beruhen auf dem „Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb“ der BAuA.
  4. Schließlich rundet die Rubrik Service das Angebot ab. Hier finden sich Hinweise und Tipps zur Nutzung des Portals, Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs), Beratungsangebote, ein Glossar sowie eine umfangreiche Literaturzusammenstellung.

Das Portal wurde in enger Abstimmung mit den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) entwickelt. Das Portal richtet sich an alle Akteure im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz wie Arbeitgeber, Arbeitnehmer und ihre Vertretungen, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte und Mitarbeiter der gesetzlichen Unfallversicherung und Aufsichtsbehörden. Dieser direkte Link führt zum Portal. (idw/ml)